BVG-Mindestzinssatz steigt im Jahr 2024 auf 1.25%
Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0.25 Prozentpunkte auf 1.25% an.
Der Ständerat überwies eine Motion von Nationalrätin Patricia von Falkenstein (LDP) an den Bundesrat. Konkret muss der Bundesrat für eine Beschleunigung des IV-Verfahrens sorgen und für eine finanzielle Absicherung der Betroffenen sorgen.
Das Wartezeit-Taggeld könnte zwischen dem Ende der beruflichen Eingliederung und dem IV-Rentenentscheid ausbezahlt werden. Bis dieser erfolgt, kann es laut der Begründung der Motion so lange dauern, dass der Anspruch auf Krankentaggelder erschöpft und das Vermögen aufgebraucht ist, so dass Betroffene aufs Sozialamt müssen.
Eine knappe Mehrheit der Ständeratskommission unterstützte die Motion. Mit einem Wartegeld könne der Druck erhöht werden, die zuweilen jahrelangen Verfahren zu beschleunigen, sagte Josef Dittli (FDP). Das Wartegeld lasse sich praktisch kostenneutral umsetzen.
Der Bundesrat lehnte die Motion ab und verwies auf bisherige Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren. Es sei nicht Sache der IV, während der Abklärung Versicherte finanziell abzusichern. Dafür gebe es andere Versicherungsleistungen. Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider warnte zudem vor finanziellen Folgen für die IV. (sda)
Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0.25 Prozentpunkte auf 1.25% an.
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