Prüfverfahren von medizinischen Leistungen lohnt sich laut dem Bund

Mittwoch, 14. Januar 2026
Mit einem 2017 eingeführten Prüfverfahren für medizinische Leistungen will der Bund das Wachstum bei den Gesundheitskosten dämpfen. Eine Bilanz zeigt nun: Das Programm lohnt sich. Die Einsparungen belaufen sich mittlerweile auf 150 Mio. Franken jährlich.

Mit dem sogenannten Health-Technology-Assessment (HTA) nimmt der Bund systematisch medizinische Leistungen unter die Lupe. Er will damit unwirksame Therapien erkennen und vom Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) streichen. Konkret wird überprüft, ob eine Leistung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist. Stellt sich dabei heraus, dass eines der Kriterien nicht erfüllt ist, wird die Behandlung nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt. Die fragliche Leistung wird nicht gänzlich von der Vergütungspflicht ausgenommen, aber auf bestimmte Indikationen eingeschränkt.

Ziel von 220 Millionen Einsparungen noch nicht erreicht

Das Prüfverfahren wurde 2017 eingeführt. Der Bundesrat setzte sich damals zum Ziel, das Kostenwachstum im Gesundheitswesen mit der Methodik mittel- und langfristig um 220 Mio. Franken im Jahr zu dämpfen. Mitte 2022 gab der Bund an, dass dank der bis dahin durchgeführten HTA-Analysen 35 Millionen pro Jahr an Kosten für die Grundversicherung eingespart werden konnten. Gemäss einem vom Bundesrat publizierten Bericht belaufen sich die Einsparungen mittlerweile auf 150 Mio. Franken pro Jahr.

Zu diesen wiederkehrenden direkten Einsparungen kämen weitere indirekte Einsparungen hinzu, die durch die Verbesserung der Behandlungs- und Pflegequalität erzielt würden. Das HTA-Programm sei «eine kostendämpfende und zugleich qualitätssteigernde Massnahme», bilanziert der Bundesrat - auch wenn die Erweiterung des Leistungskatalogs nicht der einzige Grund für die Kostenzunahme im Gesundheitswesen sei.

Der Bundesrat will die Wirksamkeit des HTA-Programms nun weiter erhöhen, wie er schreibt. Dazu müssten mehr Leistungen mit unsicherem Nutzen identifiziert und analysiert werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) habe dies bereits durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Verband der Schweizer Krankenversicherer initiiert.

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