Krankenkassenprämien steigen 2023 um 5%
Die Krankenkassen dürften gemäss Comparis-Prognosen im Jahr 2023 ihre Prämien durchschnittlich um 5% anheben. Für diesen Prämienschock sei der politisch angeordnete Abbau ihrer Reserven verantwortlich.
Wegen der Corona-Pandemie gab es im Frühling 2020 eine hohe Nachfrage nach Kurzarbeitsentschädigung. Die COVID-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung legte einen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung fest, der vom bisherigen Recht in verschiedenen Punkten abwich, wie der Regierungsrat am Montag mitteilte.
Wegen der sich ständig ändernden Rechtsgrundlagen und Weisungen des Seco kam es zu Differenzen mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) bei Vollzugs- und Praxisfragen. So hat das AWA den Unternehmen pauschal 80 % der Lohnsumme vergütet.
Das SECO stellt dies in Frage, weil damit auch der Lohnausfall an Feiertagen abgegolten wurde, also am Karfreitag und am Ostermontag. Gemäss SECO bestehe eine Erstattungspflicht des Kantons Zürich, wie es in der Mitteilung heisst. (sda)
Die Krankenkassen dürften gemäss Comparis-Prognosen im Jahr 2023 ihre Prämien durchschnittlich um 5% anheben. Für diesen Prämienschock sei der politisch angeordnete Abbau ihrer Reserven verantwortlich.
Vor allem Frauen, Teilzeitangestellte und Mehrfachbeschäftigte sowie Personen, die auf Abruf arbeiten, fallen überdurchschnittlich oft unter die Eintrittsschwelle in die Pensionskasse – mit gravierenden Folgen für ihre Altersvorsorge. Das zeigt eine Studie der Hochschule für Wirtschaft Zürich (HWZ) im Auftrag des Kaufmännischen Verbands Schweiz.
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