
Wie läuft es mit der Weiterentwicklung der IV?
Die Weiterentwicklung der IV trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Kaum ein Prozess der IV-Stellen war nicht tangiert von dieser umfangreichen Revision. Wo stehen die IV-Stellen heute mit deren Umsetzung?
Der Schlussbericht bestätigt die Ergebnisse der bisher publizierten Berichte. Rund 81% der erwachsenen Personen, die eine Assistenz beanspruchen (Assistenzbeziehende) und die an der Befragung teilgenommen haben, sind mit der Leistung zufrieden oder sehr zufrieden. Für rund drei Viertel hat sich dank des Assistenzbeitrags die Lebensqualität gesteigert und sie haben mehr Möglichkeiten der Selbstbestimmung. 70% der befragten Erwachsenen geben an, dass sich die zeitliche Belastung der Angehörigen durch den Assistenzbeitrag verringert hat. Der Schlussbericht gibt zudem Auskunft über die Entwicklung der Nachfrage und der Kosten, die Höhe und Verwendung des Assistenzbeitrags und die Charakteristiken der Zielgruppe. Die Forschungsarbeit entstand in enger Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der IV-Stellen und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren SODK.
Der Assistenzbeitrag wurde am 1. Januar 2012 mit der 6. Revision des Invalidenversicherungsgesetzes eingeführt und wurde seither umfangreich evaluiert. In dieser Zeit bezogen insgesamt 3466 Erwachsene mindestens einmal einen Assistenzbeitrag.
Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, aber dennoch zu Hause leben möchten.
Auf volljährige Versicherte trifft dies zu, wenn sie:
Minderjährige Versicherte müssen zusätzlich eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
Die Anzahl Beziehender eines Assistenzbeitrags nahm seit Einführung der Massnahme stetig zu. Im Jahr 2019 bezogen 2612 Erwachsene und 696 Minderjährige einen Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung. Das sind leicht weniger als die in der Prognose vorgesehenen 3000 erwachsenen Assistenzbeziehenden. Die in der Botschaft prognostizierten Kosten von jährlich rund 47 Mio. Franken für die erwachsenen Beziehenden wurden hingegen bereits im Jahr 2017 überschritten und stiegen bis heute weiter an. Im Jahr 2019 beliefen sich die Kosten auf rund 63 Mio. Franken.
Die Assistenzbeziehenden sind grösstenteils der Meinung, dass die Ziele der Massnahme erreicht werden. Konkret heisst dies, dass mit dem Assistenzbeitrag die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, die gesellschaftliche Partizipation und die Möglichkeit, trotz einer Behinderung zu Hause zu wohnen, gefördert werden. Zudem werden die Angehörigen entlastet. Eine überwiegende Mehrheit der 1906 erwachsenen Assistenzbeziehenden, die an der Befragung teilgenommen haben, sind zufrieden oder sogar sehr zufrieden mit dem Assistenzbeitrag. Verbesserungsvorschläge beziehen sich hauptsächlich auf die Verminderung des administrativen Aufwands, der mit der Leistung verbunden ist. (BSV / gg)
Die Weiterentwicklung der IV trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Kaum ein Prozess der IV-Stellen war nicht tangiert von dieser umfangreichen Revision. Wo stehen die IV-Stellen heute mit deren Umsetzung?
Personen, die in bestimmten Jahren keine Beiträge oder nur Teilbeträge in die 3. Säule eingezahlt haben, können diese Beiträge künftig auch nachträglich in Form von Einkäufen einzahlen. Der Bundesrat hat die erforderlichen Änderungen der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung von Beiträgen an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) gutgeheissen.
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