
AHV und IV finanzieren künftig mehr Hilfsmittel
Ab 2024 finanziert die IV auch einen Kostenbeitrag an Epilepsiewarn- und Autismusbegleithunde. Die AHV leistet künftig jährlich einen Beitrag an orthopädische Schuhe.
Der Schlussbericht bestätigt die Ergebnisse der bisher publizierten Berichte. Rund 81% der erwachsenen Personen, die eine Assistenz beanspruchen (Assistenzbeziehende) und die an der Befragung teilgenommen haben, sind mit der Leistung zufrieden oder sehr zufrieden. Für rund drei Viertel hat sich dank des Assistenzbeitrags die Lebensqualität gesteigert und sie haben mehr Möglichkeiten der Selbstbestimmung. 70% der befragten Erwachsenen geben an, dass sich die zeitliche Belastung der Angehörigen durch den Assistenzbeitrag verringert hat. Der Schlussbericht gibt zudem Auskunft über die Entwicklung der Nachfrage und der Kosten, die Höhe und Verwendung des Assistenzbeitrags und die Charakteristiken der Zielgruppe. Die Forschungsarbeit entstand in enger Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der IV-Stellen und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren SODK.
Der Assistenzbeitrag wurde am 1. Januar 2012 mit der 6. Revision des Invalidenversicherungsgesetzes eingeführt und wurde seither umfangreich evaluiert. In dieser Zeit bezogen insgesamt 3466 Erwachsene mindestens einmal einen Assistenzbeitrag.
Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, aber dennoch zu Hause leben möchten.
Auf volljährige Versicherte trifft dies zu, wenn sie:
Minderjährige Versicherte müssen zusätzlich eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
Die Anzahl Beziehender eines Assistenzbeitrags nahm seit Einführung der Massnahme stetig zu. Im Jahr 2019 bezogen 2612 Erwachsene und 696 Minderjährige einen Assistenzbeitrag der Invalidenversicherung. Das sind leicht weniger als die in der Prognose vorgesehenen 3000 erwachsenen Assistenzbeziehenden. Die in der Botschaft prognostizierten Kosten von jährlich rund 47 Mio. Franken für die erwachsenen Beziehenden wurden hingegen bereits im Jahr 2017 überschritten und stiegen bis heute weiter an. Im Jahr 2019 beliefen sich die Kosten auf rund 63 Mio. Franken.
Die Assistenzbeziehenden sind grösstenteils der Meinung, dass die Ziele der Massnahme erreicht werden. Konkret heisst dies, dass mit dem Assistenzbeitrag die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, die gesellschaftliche Partizipation und die Möglichkeit, trotz einer Behinderung zu Hause zu wohnen, gefördert werden. Zudem werden die Angehörigen entlastet. Eine überwiegende Mehrheit der 1906 erwachsenen Assistenzbeziehenden, die an der Befragung teilgenommen haben, sind zufrieden oder sogar sehr zufrieden mit dem Assistenzbeitrag. Verbesserungsvorschläge beziehen sich hauptsächlich auf die Verminderung des administrativen Aufwands, der mit der Leistung verbunden ist. (BSV / gg)
Ab 2024 finanziert die IV auch einen Kostenbeitrag an Epilepsiewarn- und Autismusbegleithunde. Die AHV leistet künftig jährlich einen Beitrag an orthopädische Schuhe.
Der Bundesrat hat das Datum für das Inkrafttreten der Reform AHV 21 auf den 1. Januar 2024 festgelegt. Er hat zudem die Ausführungsbestimmungen in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 24. März 2023.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch