
Wozu ein Obligatorium?
Anders als bei einem Unfall ist der Erwerbsausfall infolge einer Krankheit nicht obligatorisch mit Taggeldern abgesichert. Dennoch ist der Schutz in den Augen von Lukas Müller-Brunner vom Arbeitgeberverband ausreichend. Dringenden Nachholbedarf sieht die Gewerkschafterin Gabriela Medici.