SGK will auf höhere Familienzulagen verzichten

Montag, 20. April 2026
Die Mindestsätze für Kinder- und Ausbildungszulagen sollen nicht erhöht werden. Dieser Meinung ist eine knappste Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission.

Angestossen hatte die Vorlage Marc Jost (EVP) mit einer parlamentarischen Initiative. Mit 12 zu 12 Stimmen, einer Enthaltung und dem Stichentscheid von Präsidentin Regine Sauter (FDP) beschloss die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats nun, die Abschreibung des Geschäfts zu beantragen.

Die Vorlage brächte eine Erhöhung der Kinderzulagen auf mindestens 250 Franken und der Ausbildungszulagen auf 300 Franken. Die meisten Kantone, die kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren sowie weitere Organisationen lehnen den Vorentwurf ab.

Kantone können höhere Zulagen vorsehen

Sie argumentierten mit den Kosten und wollten von einer Lösung nach dem Giesskannenprinzip nichts wissen, schrieb die Kommission dazu. In der Vernehmlassung sei zudem ans Föderalismus-Prinzip erinnert worden: Höhere Mindestsätze würden den Handlungsspielraum der Kantone unnötig einschränken.

Eine Minderheit will an der Vorlage festhalten. Sie führte den Kaufkraftverlust durch steigende Krankenkassenprämien und Mieten ins Feld. Höhere Familienzulagen könnten dies teilweise kompensieren. Der Nationalrat wird im Sommer entscheiden.

Aktuell mindestens 215 Franken

Derzeit müssen alle Kantone Kinderzulagen von mindestens 215 Franken pro Kind und Monat bis zum Alter von 16 Jahren und Ausbildungszulagen von mindestens 268 Franken im Monat für 15- bis 25-Jährige in einer nachobligatorischen Ausbildung auszahlen. Seit 2009 sind Familienzulagen auf Bundesebene geregelt. (sda)

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