Ständerat will keine Steuererhöhung auf Kapitalbezügen

Donnerstag, 18. Dezember 2025
Die Vorlage zur Sanierung des Bundeshaushalts, Entlastungspaket 27 oder kurz EP 27 genannt, gibt zu reden. Der Ständerat hat erste Entscheide dazu gefällt. Die Steuererhöung auf Kapitalbezügen in der 2. und 3. Säule lehnte er ab. Der Schweizerische Versicherungsverband gibt sich zufrieden.

Der Bundesrat will mit einer höheren Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule Einnahmen generieren - Massnahme 56 des EP27. Der Ständerat hat dies mit 34 zu 10 Stimmen abgelehnt. Damit verzichtet er über die Jahre 2027 bis 2029 auf geplante Mittel von insgesamt 380 Mio. Franken.

Trotz deutlicher Kritik in der Vernehmlassung hatte der Bundesrat an der Steuererhöhung festgehalten – ein finanz- und sozialpolitisch unverständliches Vorgehen, schreibt der Schweizerische Versicherungsverband (SVV). Die Massnahme hätte die privatwirtschaftliche Vorsorge und damit das Dreisäulensystem geschwächt, heisst es in der Mitteilung weiter. Der Bund habe ein Ausgaben-, kein Einnahmenproblem.

Entscheid für den Mittelstand und für Betroffene von Schicksalsschlägen

Die abgelehnte Steuererhöhung hätte vor allem Menschen getroffen, die eigenverantwortlich für Alter, Tod oder Invalidität vorgesorgt haben. Für Kapitalbezüge aus beruflicher und privater Vorsorge wären deutliche Mehrbelastungen entstanden – sowohl im Alter, bei Tod und Invalidität als auch bei der Finanzierung von Wohneigentum. Der Entscheid des Ständerats verhindere eine unnötige Belastung des Mittelstands und der von Schicksalsschlägen betroffenen Personen, deren Vorsorgeleistungen zwingend in Kapitalform ausbezahlt werden müssen.

Nun liegt es am Nationalrat, den Entscheid des Ständerats zu bestätigen.

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