
Die Zustimmung zur AHV-Reform ist knapp ausgefallen
Das Ja zur AHV-Reform ist mit 50.6% knapp ausgefallen. Deutlicher war das Ja zur Geldspritze aus der Mehrwertsteuer für die AHV.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats hat eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, die dem hinterlassenen Elternteil einen zusätzlichen Urlaub gewährt. Die beiden SGK des National- und Ständerats hatten zuvor einer parlamentarischen Initiative aus dem Jahr 2015 Folge gegeben. Diese forderte einen Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter. Nun soll es auch einen Vaterschaftsurlaub für hinterbliebene Mütter geben.
Konkret soll der Vater einen Urlaub von 14 Wochen erhalten, wenn die Mutter während der 14 Wochen nach der Geburt des Kinds stirbt. Dieser Urlaub ist unmittelbar nach dem Tod der Mutter und am Stück zu beziehen.
Die Mutter soll einen Urlaub von zwei Wochen erhalten, wenn der Vater während der sechs Monate nach der Geburt des Kindes stirbt. Dieser Urlaub kann wochen- oder tageweise innerhalb der sechs Monate nach dem Tod des Vaters bezogen werden.
Der hinterbliebene Elternteil soll zudem je unverändert Anspruch auf Vaterschafts- beziehungsweise Mutterschaftsurlaub haben.
Der Urlaub für den hinterbliebenen Elternteil soll wie der Mutterschafts- und der Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung entschädigt werden. Heute erlischt der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung mit dem Tod der Mutter, dasselbe gilt für die Vaterschaftsentschädigung beim Tod des Vaters.
Ein gesetzlich geregelter Urlaub solle dem hinterbliebenen Elternteil erlauben, familiäre Aufgaben wahrzunehmen und die schwierige Situation zu bewältigen, ohne dass er oder sie die Erwerbstätigkeit aufgeben muss, argumentiert die Mehrheit der Nationalratskommission. Die Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen läuft bis am 24. Mai. (sda)
Das Ja zur AHV-Reform ist mit 50.6% knapp ausgefallen. Deutlicher war das Ja zur Geldspritze aus der Mehrwertsteuer für die AHV.
Bereits beschossen hat das Parlament, dass ambulante und stationäre Leistungen für die Gesundheitsversorgung künftig einheitlich finanziert werden sollen. Beim Streitpunkt der Langzeitpflege hat der Nationalrat nun einen Kompromissvorschlag gemacht.
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