
Nationalrat für obligatorische Krankentaggeldversicherung
Der Nationalrat hat sich für die Einführung einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung ausgesprochen. Er hat eine Motion von Mitte-Nationalrat Marco Romano angenommen.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats hat eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, die dem hinterlassenen Elternteil einen zusätzlichen Urlaub gewährt. Die beiden SGK des National- und Ständerats hatten zuvor einer parlamentarischen Initiative aus dem Jahr 2015 Folge gegeben. Diese forderte einen Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter. Nun soll es auch einen Vaterschaftsurlaub für hinterbliebene Mütter geben.
Konkret soll der Vater einen Urlaub von 14 Wochen erhalten, wenn die Mutter während der 14 Wochen nach der Geburt des Kinds stirbt. Dieser Urlaub ist unmittelbar nach dem Tod der Mutter und am Stück zu beziehen.
Die Mutter soll einen Urlaub von zwei Wochen erhalten, wenn der Vater während der sechs Monate nach der Geburt des Kindes stirbt. Dieser Urlaub kann wochen- oder tageweise innerhalb der sechs Monate nach dem Tod des Vaters bezogen werden.
Der hinterbliebene Elternteil soll zudem je unverändert Anspruch auf Vaterschafts- beziehungsweise Mutterschaftsurlaub haben.
Der Urlaub für den hinterbliebenen Elternteil soll wie der Mutterschafts- und der Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung entschädigt werden. Heute erlischt der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung mit dem Tod der Mutter, dasselbe gilt für die Vaterschaftsentschädigung beim Tod des Vaters.
Ein gesetzlich geregelter Urlaub solle dem hinterbliebenen Elternteil erlauben, familiäre Aufgaben wahrzunehmen und die schwierige Situation zu bewältigen, ohne dass er oder sie die Erwerbstätigkeit aufgeben muss, argumentiert die Mehrheit der Nationalratskommission. Die Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen läuft bis am 24. Mai. (sda)
Der Nationalrat hat sich für die Einführung einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung ausgesprochen. Er hat eine Motion von Mitte-Nationalrat Marco Romano angenommen.
Der Bundesrat will die Autonomie älterer Menschen und das Wohnen im eigenen Zuhause fördern. Deshalb sollen künftig bestimmte Betreuungsleistungen, die das selbständige Wohnen ermöglichen, in den Ergänzungsleistungen (EL) berücksichtigt werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) wurde beauftragt, bis im Herbst eine Botschaft ans Parlament auszuarbeiten.
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