
Kanton Genf darf Elternurlaub vorerst nicht wie geplant einführen
Der Kanton Genf kann vorerst keinen 24-wöchigen Elternurlaub einführen. Eine solche Bestimmung in der Genfer Kantonsverfassung ist nach Auffassung des Bundesrats nicht mit geltendem Bundesrecht vereinbar. Definitiv darüber entscheiden wird das Parlament.