Erwerbsstatus
Ob angestellt, selbständig oder nicht erwerbstätig: Der Status wirkt sich auf Sozialversicherungsbeiträge sowie -leistungen aus. Nicht immer besteht Einigkeit.
Ob angestellt, selbständig oder nicht erwerbstätig: Der Status wirkt sich auf Sozialversicherungsbeiträge sowie -leistungen aus. Nicht immer besteht Einigkeit.
Die AHV ist eine obligatorische Volksversicherung. Ausfluss daraus ist der breit gefasste Kreis der Personen, die in der AHV versichert sind und allenfalls Beiträge zahlen. In der AHV spricht man hier vom Status, den eine Person innehat.
Es gibt zahlreiche Firmen, in der (Allein-)Aktionäre oder Gesellschafter mitarbeiten und ein entsprechendes Erwerbseinkommen erzielen. Gelten nun diese genannten Personen formell als Arbeitnehmende oder doch als Selbständigerwerbende? Diese Fragen zielen auf die Beitragserhebung, die Versicherungspflicht und die Leistungsansprüche solcher Personen ab.
Die Einordnung einer Erwerbstätigkeit als selbständig oder unselbständig ist nicht trivial und wird auch durch den gesellschaftlichen Wandel nicht einfacher. Doch auch Vorstösse, die einen weiteren Status fordern, versprechen keine einfache Lösung.
Die berufliche Vorsorge lebt von der aktiven Mitgestaltung aller Beteiligten.
Im Jahr 2023 ist die Zahl der Neurenten in der beruflichen Vorsorge im Vergleich zu den Vorjahren zurückgegangen. Der Bezug des Alterskapitals nahm hingegen weiter zu. Ausschliesslich eine Kapitalleistung bezogen 41% der neu Leistungsberechtigten.
Jürg Grossen forderte 2018 mit einer parlamentarischen Initiative, dass der Parteiwille bezüglich der Klassifizierung als selbständigerwerbend stärker berücksichtigt werden soll. Im Juni 2024 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt. Penso hat beim Initianten nachgefragt.
Mit dem Ja vom Wochenende beginnt die Umsetzung des historischen Systemwechsels bei der Finanzierung des Gesundheitswesens. Doch erst in einigen Jahren werden alle von der Grundversicherung bezahlten Behandlungen mit dem gleichen Verteiler von Krankenkassen und Kantonen finanziert.
Wer das Krankenkassenmodell ändern möchte, soll dies in gewissen Fällen ab 1. Januar 2025 auch unter dem Jahr tun können. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung auf diesen Zeitpunkt hin in Kraft gesetzt.
48% der Bevölkerung in der Schweiz lehnen den bundesrätlichen Vorschlag zur Sanierung des Bundeshaushalts ab. Insbesondere bei der AHV soll nicht gespart werden und den Wegfall der Steuerprivilegien beim Kapitalbezug befürworten nur wenige.
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