Covid-19-Gesetz bis Ende 2022 verlängert
Das Parlament hat die Beratung über Änderungen und Verlängerungen im Covid-19-Gesetz abgeschlossen. Es hat zahlreiche Artikel bis Ende 2022 verlängert und materielle Änderungen eingeführt.
Wenn eine noch nicht berufstätige Person verunfallt, werden die medizinischen Kosten von ihrer Krankenkasse übernommen. Erleidet sie später nach Aufnahme ihrer Erwerbstätigkeit einen Rückfall oder Spätfolgen im Zusammenhang mit diesem Unfall im Jugendalter, erhält sie keine Taggelder nach UVG, da sie zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht versichert war. Sie muss sich daher an ihre Krankenkasse wenden, welche die medizinischen Kosten zu den Bedingungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) übernimmt. Der Erwerbsausfall wird vom Arbeitgeber versichert, allerdings nur für eine befristete Zeit.
In Erfüllung der vom Parlament angenommenen Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» schlägt der Bundesrat eine Änderung des UVG vor. Künftig sollen Rückfälle oder Spätfolgen im Zusammenhang mit einem Unfall, der nicht nach UVG versichert war und sich vor Vollendung des 25. Altersjahrs ereignet hat, als Nichtberufsunfälle gelten und einen Anspruch auf Taggelder für höchstens 720 Tage begründen. Die Kosten dieses neuen Risikos zulasten der Versicherer werden auf maximal 17 Mio. Franken geschätzt. Die Finanzierung erfolgt durch eine geringfügige Anpassung der UVG-Prämien.
Das Parlament hat die Beratung über Änderungen und Verlängerungen im Covid-19-Gesetz abgeschlossen. Es hat zahlreiche Artikel bis Ende 2022 verlängert und materielle Änderungen eingeführt.
Die Finanzanlagen von Schweizer Pensionskassen haben sich im September wie bereits im August schwach entwickelt. Im Jahresverlauf verbleibt die durchschnittliche Anlageperformance der Vorsorgeinstitute dennoch weiterhin klar im Plus.
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