Mehr Kinder oder Reformen?
Die AHV braucht dringend eine Reform, um ins finanzielle Gleichgewicht zu kommen. Ein Bericht der UBS zeigt, dass eine massiv höhere Geburtenrate zum selben Ergebnis führen könnte.
Wenn eine noch nicht berufstätige Person verunfallt, werden die medizinischen Kosten von ihrer Krankenkasse übernommen. Erleidet sie später nach Aufnahme ihrer Erwerbstätigkeit einen Rückfall oder Spätfolgen im Zusammenhang mit diesem Unfall im Jugendalter, erhält sie keine Taggelder nach UVG, da sie zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht versichert war. Sie muss sich daher an ihre Krankenkasse wenden, welche die medizinischen Kosten zu den Bedingungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) übernimmt. Der Erwerbsausfall wird vom Arbeitgeber versichert, allerdings nur für eine befristete Zeit.
In Erfüllung der vom Parlament angenommenen Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» schlägt der Bundesrat eine Änderung des UVG vor. Künftig sollen Rückfälle oder Spätfolgen im Zusammenhang mit einem Unfall, der nicht nach UVG versichert war und sich vor Vollendung des 25. Altersjahrs ereignet hat, als Nichtberufsunfälle gelten und einen Anspruch auf Taggelder für höchstens 720 Tage begründen. Die Kosten dieses neuen Risikos zulasten der Versicherer werden auf maximal 17 Mio. Franken geschätzt. Die Finanzierung erfolgt durch eine geringfügige Anpassung der UVG-Prämien.
Die AHV braucht dringend eine Reform, um ins finanzielle Gleichgewicht zu kommen. Ein Bericht der UBS zeigt, dass eine massiv höhere Geburtenrate zum selben Ergebnis führen könnte.
Trotz gesundheitlicher Einschränkung zurück ins Erwerbsleben: IV und Arbeitgebende bauen gemeinsam Brücken.
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