AHV 21 und Arbeitsvertrag
Die AHV-Reform bringt eine Reihe von Neuerungen, die auch aus arbeitsvertraglicher Sicht zu Handlungsbedarf führen können.
Die AHV-Reform bringt eine Reihe von Neuerungen, die auch aus arbeitsvertraglicher Sicht zu Handlungsbedarf führen können.
Der Nationalrat bestätigt den Entscheid des Ständerats und will, dass Bestimmungen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags (ave GAV) zu Mindestlohn, 13. Monatslohn und Ferienanspruch anderslautenden Bestimmungen der Kantone vorgehen.
Eindeutigkeit, klares Verständnis des Systems durch die Mitarbeitenden, zuverlässige Umsetzungsprozesse und ein zum Unternehmen passendes Anreizsystem zeichnen ein funktionierendes Lohnmodell aus, erklärt Arbeitsrechtler Emanuel Tschannen.
Ein Fehler beim Aussprechen der Kündigung kann deren Missbräuchlichkeit oder gar Nichtigkeit und damit ein unliebsames und kostspieliges juristisches Nachspiel zur Folge haben.
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