Auskunftsgesuche von Arbeitnehmern
Verlangt ein Arbeitnehmer gestützt auf das Datenschutzgesetz Auskunft, ist eine kritische Prüfung angezeigt. Die Arbeitgeberin kann je nach Umständen berechtigt sein, die Auskunft zu verweigern oder einzuschränken.
Verlangt ein Arbeitnehmer gestützt auf das Datenschutzgesetz Auskunft, ist eine kritische Prüfung angezeigt. Die Arbeitgeberin kann je nach Umständen berechtigt sein, die Auskunft zu verweigern oder einzuschränken.
Was Personalverantwortliche über Datenschutz und Informationspflichten bei People-Analytics und KI wissen müssen, hat Penso die Expertin für Datenschutz und IT-Recht Olivia Boccali gefragt.
Für nachvollziehbare Entscheide braucht es eine belastbare Datenbasis. Wie diese erarbeitet werden kann und die Position von HR im Unternehmen stärkt.
Das Datenschutzgesetz, das am 1. September in Kraft tritt, ist risikobasiert und wirkt sich auch auf das Recruiting aus. Alle Player haben ein Recht, zu wissen, was mit den Daten passiert. Der Schutz der Grundrechte wird im neuen Recht gestärkt, sagt die Juristin.
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Medizin könnte aus Sicht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu Behandlungsfehlern, Falschinformationen oder Datenmissbrauch führen. Die WHO fordert einen verantwortungsvollen Umgang mit KI.
Mit «Phishing-Simulation per Deepfakes» bietet die Firma Infosec aus Sursee eine neuartige Social-Engineering-Dienstleistung, um Mitarbeitende für eine perfide Angriffsform auf Informationen und Systeme zu sensibilisieren. Den Grundstein legte ein kreativer Mediamatik-Lernender im Rahmen einer Projektarbeit.
Fast jeder Zweite und jede Zweite in der Schweiz ist einer Umfrage zufolge gegen eine Digitalisierung und Weitergabe seiner Gesundheitsdaten. 45% sagten zu einer entsprechenden Frage Nein, 35% waren dafür. 20% hatten keine Meinung.
Wer einen Lifestyle-Test zum Ernährungsverhalten oder zur Sportlichkeit machen will, muss diesen neu von einer Gesundheitsfachperson durchführen lassen. Gentests im Medizinbereich können künftig neben Ärzten etwa auch Apothekerinnen durchführen.
Zum 1. September 2023 tritt in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz in Kraft. Was noch wie in weiter Ferne wirkt, verlangt bereits heute Abklärungen: Welche Massnahmen sind in den HR-Prozessen einzuführen, um den erhöhten Datenschutz-Compliance-Anforderungen zu genügen?
Die Suva soll die Auslagerung ihrer Personendaten in eine Cloud des US-Softwarekonzerns Microsoft neu beurteilen. Das rät der Schweizerische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) der Unfallversicherung.
Die Genfer Justiz durfte sich nicht ohne weiteres auf das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge berufen, um einem Journalisten die Herausgabe eines Protokolls der Pensionskasse des Kantons zu verweigern. Das Bundesgericht hat den Fall zur erneuten Entscheidung ans Kantonsgericht zurückgewiesen.
Eine wichtige Säule des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist das Case-Management, das besondere Anforderungen an den Datenschutz stellt. Die Bearbeitung der Gesundheitsdaten des Arbeitnehmers bedarf dessen Einwilligung. Wie werden diese Anforderungen in der Praxis gehandhabt?
Ganz ehrlich: Wer würde ernsthaft ein Unternehmensnetzwerk einer Facebook-Plattform ausliefern?
Nach zähem und langwierigem Verfahren haben die privaten Betreiber der Kontaktverfolgungs-App SocialPass den Bedenken des Datenschützers Folge geleistet. Sie passten die Sicherheit an und grenzten den direkten Zugriff kantonaler Gesundheitsbehörden ein.
Messenger- und ähnliche Kommunikationstools werden seit der Coronakrise verstärkt nachgefragt. Aus der grossen Zahl der Lösungen sticht das Zürcher Unternehmen Beekeeper mit seiner gleichnamigen App hervor, das immer wieder geglückte Finanzierungsrunden und rasantes Wachstum melden kann.
Das neue Informationssicherheitsgesetz soll die Sicherheit von Informationen beim Bund verbessern. Die Räte haben sich weitgehend über die Vorlage geeinigt. Umstritten bleibt der Einsatz der AHV-Nummer zur Identifikation von Personen. Der Ständerat will das zulassen.
Arbeitgeber erhalten viele Informationen über den GesundheitsÂzustand der Arbeitnehmenden. Wie wird korrekt damit umgegangen? Welche Informationen dürfen verwendet werden, welche nicht? Auf welche Informationen hat der Arbeitgeber Anspruch, welche Auskünfte können erkrankte Mitarbeitende verweigern?
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