Erwerbsersatz in (fast) allen Lebenslagen
Ursprünglich geschaffen, um Dienstleistende für ihren Erwerbsausfall zu entschädigen, leistet die Erwerbsersatzordnung (EO) heute auch Entschädigungen im Zusammenhang mit der Elternschaft. Sowohl bei den Beiträgen als auch bei der Leistungsausrichtung sind Arbeitgebende in die Durchführung eingebunden.