Steueranreize für erwerbstätige Pensionierte?
Mehr Pensionierte sollen dank Steueranreizen einer Erwerbsarbeit nachgehen. So will es die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats.
Mehr Pensionierte sollen dank Steueranreizen einer Erwerbsarbeit nachgehen. So will es die Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats.
Der Bundesrat will die Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung nicht in die Verfassung schreiben. Er empfiehlt deshalb, die Renteninitiative der Jungfreisinnigen abzulehnen. Nun kann das Parlament entscheiden.
Die Flexibilisierung des Rentenalters ist eine zentrale Massnahme, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Arbeiten im Alter wird wichtiger denn je.
Der Übergang in die neue Lebensphase als Pensionierte wird sowohl von den Mitarbeitenden als auch von den Unternehmen unterschiedlich erlebt und geplant. Wie kann HR diesen Übergang unterstützen und die rechtzeitige Nachfolgeplanung sicherstellen?
Das Handout fasst zusammen, welchen Spielraum AHV und BVG bei der Pensionierung zulassen und zeigt, wie HR die künftigen Pensionäre unterstützen kann.
Zwischen 2011 und 2021 hat die Erwerbsquote der 55- bis 64-Jährigen in der Schweiz stark zugelegt (+5.9 Prozentpunkte). Auch die Teilzeiterwerbstätigkeit bei den Männern hat zugenommen, während sie bei den Frauen stabil geblieben ist. 2021 teilten sich knapp 10% der teilzeiterwerbstätigen Arbeitnehmenden ihre Stelle mit einer anderen Person (Jobsharing). Dies geht aus der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) hervor.
Gemäss Bundesamt für Statistik haben 2019 rund 60% der Schweizer Erwerbstätigen regelmässig (53%) oder unregelmässig (6%) Beiträge an die gebundene private Vorsorge geleistet. Ende 2020 beliefen sich diese Vorsorgegelder auf 135.2 Mrd. Franken, was gut einem Achtel des Vermögens in der beruflichen Vorsorge (zweite Säule) entspreche.
Die Stadtberner Angestellten sollen einen gesetzlichen Anspruch darauf erhalten, bis 65 statt bloss bis 63 arbeiten zu dürfen. Diese Neuerung findet sich im teilrevidierten Personalreglement, das im Stadtrat beraten wurde. In Bern gilt nach wie vor das Rücktrittsalter 63. Immerhin: Wer will, kann seit 2012 länger arbeiten, wenn die Stadt dies bewilligt.
Ein neues Netzwerk will dem Fachkräftemangel und dem Wissensverlust beim Austritt der Baby-Boomer-Jahrgänge begegnen. Als Plattform für Arbeitgebende will focus50plus Methoden zur erfolgreichen Gestaltung des betrieblichen Generationenmanagements erarbeiten und zugänglich machen. Ein Projekt stellt sich vor.
Die älteren Erwerbstätigen sind laut Statistik relativ gut in den Arbeitsmarkt integriert. Doch trotz Fachkräftemangels bemühen sich Unternehmen bisher wenig aktiv um dieses Alterssegment.
Eine neue Studie von Swiss Life zeigt Bereitschaftspotenzial bei der Schweizer Bevölkerung für eine verlängerte Erwerbstätigkeit über das aktuelle Rentenalter hinaus – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
Der schrittweise Ausstieg aus dem Erwerbsleben ist eine Möglichkeit, sich auf die Lebensphase nach der Pensionierung vorzubereiten. Dabei sind vor allem für Arbeitnehmende einige Auswirkungen auf die Sozialversicherungen zu beachten.
Wer nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters in ein EU/EFTA-Land zieht, bleibt nicht immer im schweizerischen Sozialversicherungssystem versichert. Wer diesen Schritt vor der Pensionierung wagt, wechselt mit dem Wohnsitz auch die Sozialversicherung.
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