
Jede vierte Kontrolle zeigt Verstösse gegen Schweizer Arbeitsregeln
Über ein Viertel der Kontrollen von in die Schweiz entsandten Arbeitskräften hat Verstösse gegen hiesige Lohn- und Arbeitsbedingungen aufgedeckt.
Über ein Viertel der Kontrollen von in die Schweiz entsandten Arbeitskräften hat Verstösse gegen hiesige Lohn- und Arbeitsbedingungen aufgedeckt.
Für die Schweizer Wirtschaft bleibt die Personenfreizügigkeit angesichts des Fachkräftemangels entscheidend. Und für Personen aus der EU bleibt die Schweiz attraktiv. So lautet das Fazit des 20. Berichts zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf Arbeitsmarkt und Sozialleistungen.
Nach 20 Jahren Personenfreizügigkeit habe die Schweiz von der Zuwanderung profitiert. Die Einwanderung habe die demografische Alterung gedämpft und das Potenzial des Arbeitsmarkts erweitert. Die Zugewanderten hätten kein höheres Sozialhilferisiko.
Die Schweizer Wirtschaft hat sich von der Coronakrise erholt und kämpft trotz Personenfreizügigkeit mit dem Fachkräftemangel. In der IT-Branche sind laut einem Bericht des Seco die Rekrutierungsmöglichkeiten im Rahmen der Personenfreizügigkeit ausgeschöpft.
Herr Karlsson muss für drei Wochen ins Ausland auf Montage; Frau Schultze (Grenzgängerin in die Schweiz) möchte auch nach der Corona-Sonderregelung zwei Tage die Woche im Homeoffice arbeiten. Was ist betreffend Sozialversicherungen vorzukehren?
Ein Unternehmen schickt eine angestellte Person für wenige Tage ins Ausland. Dabei handelt es sich aus Sozialversicherungssicht um eine Entsendung. Eine Bescheinigung A1 ist dabei nicht in jedem Fall erforderlich.
Richtig versichert bei Entsendung und Arbeit im Ausland
Arbeitskräfte aus dem EU-Raum bekamen im Jahr 2020 die Folgen der Covid-Krise am Arbeitsmarkt besonders zu spüren. Auch die Wanderungsströme reagierten auf die veränderte Arbeitsmarktsituation. Gleichzeitig bleibt die Personenfreizügigkeit zur flexiblen und bedarfsgerechten Deckung der Arbeitskräftenachfrage wichtig. Dies geht aus dem diesjährigen Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen hervor.
vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 41 317 07 07 | info@vps.epas.ch