Eingliederung ist im Interesse aller
Inclusion Handicap hat die Gutachten kritisiert, auf deren Basis die IV-Stellen entscheiden, wer eine wie hohe Rente bekommt. Die IV-Stellen allerdings sind von der Verlässlichkeit der Guthaben überzeugt.
Eine Umfrage bei den Kantonen im Jahr 2024 hat gezeigt, dass Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) mitunter Aufenthaltsbewilligungen B für fünf Jahre erhalten, obwohl sie für weniger als ein Jahr im Personalverleih angestellt sind. Die neue Bestimmung in der VFP gewährleistet die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben durch die kantonalen Behörden, die in solchen Fällen nur eine Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L für höchstens ein Jahr) erteilen dürfen. Ausserdem werden damit unberechtigte Sozialleistungsbezüge verhindert.
Da der Bundesrat bereits im Juni 2025 im Grundsatz einer entsprechenden Verordnungsänderung zugestimmt hat, setzt er diese neue Bestimmung auf den 1. Januar 2026 in Kraft. Dadurch ergibt sich eine Harmonisierung der kantonalen Praxis. Durch die einheitliche Umsetzung der Regeln zur Erteilung von Kurzaufenthaltsbewilligungen an EU/EFTA-Staatsangehörige, die im Rahmen des Personalverleihs in der Schweiz erwerbstätig sind, wird die Rechtssicherheit erhöht.
Inclusion Handicap hat die Gutachten kritisiert, auf deren Basis die IV-Stellen entscheiden, wer eine wie hohe Rente bekommt. Die IV-Stellen allerdings sind von der Verlässlichkeit der Guthaben überzeugt.
Im Jahr 2024 ist die Anzahl der Beruf- und Nichtberufsunfälle sowie der Berufskrankheiten leicht angestiegen, getrieben durch mehr Unfälle in der Freizeit. Während der Arbeit dagegen ereigneten sich weniger Unfälle als im Vorjahr.
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