Kolumne: Pflege als Geschäftsmodell
Die Schweiz verlagert ihre Fürsorge auf Anbieter mit Businessplänen. Ein stiller Systemwechsel: von solidarischer Pflege zu Pflegeökonomie.
Die Schweiz verlagert ihre Fürsorge auf Anbieter mit Businessplänen. Ein stiller Systemwechsel: von solidarischer Pflege zu Pflegeökonomie.
Die Gesundheitskonferenz Kanton Zürich (GeKoZH) hat in einer Analyse von Kostendaten von privaten Spitex-Firmen ohne kommunalen Leistungsauftrag Missstände festgestellt. In einer Stellungnahme wehren sich die privaten Spitex-Organisationen und beklagen die auf 1. Januar 2026 reduzierten Beiträge der öffentlichen Hand.
Die Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Pflegeinitiative ist umstritten. Eine bürgerliche Mehrheit der zuständigen Nationalratskommission will aus Kostengründen auf mehrere geplante Massnahmen verzichten.
Sowohl akute Behandlungen als auch die Langzeitpflege erfolgen vermehrt ambulant. Doch auch in Zukunft wird es stationäre Angebote brauchen. Zu diesem Schluss kommen die Fachleute, die anlässlich des Luzerner Kongress Gesellschaftspolitik über die Zukunft des Gesundheitswesens diskutierten.
Mit dem Ja vom Wochenende beginnt die Umsetzung des historischen Systemwechsels bei der Finanzierung des Gesundheitswesens. Doch erst in einigen Jahren werden alle von der Grundversicherung bezahlten Behandlungen mit dem gleichen Verteiler von Krankenkassen und Kantonen finanziert.
Das Parlament baut die Finanzierung des Gesundheitswesens fundamental um. Die Monismus-Vorlage, die eine Finanzierung aller Leistungen aus dem gleichen Topf vorsieht, ist bereit für die Schlussabstimmungen.
Eine Studie von Pro Senectute Schweiz nimmt den Bezug von Betreuungs- und Pflegeleistungen bei älteren Menschen unter die Lupe. Dabei zeigt sich, dass sich Seniorinnen und Senioren mit tiefen Einkommen oft keine Betreuungsleistungen leisten können. Die Folge: Betroffene müssen früher in ein Alters- oder Pflegeheim.
Bereits beschossen hat das Parlament, dass ambulante und stationäre Leistungen für die Gesundheitsversorgung künftig einheitlich finanziert werden sollen. Beim Streitpunkt der Langzeitpflege hat der Nationalrat nun einen Kompromissvorschlag gemacht.
Die Gesundheitsdirektorenkonferenz und die Sozialpartner in der Pflege haben sich auf Grundsätze zur Umsetzung der Pflegeinitiative geeinigt. Dazu gehören neben der Ausbildungsoffensive auch Lohnmassnahmen, Teuerungsausgleich, Kinderbetreuung und ausreichend Personal.
Was während der Corona-Pandemie zum Leitspruch wurde, gilt auch für betagte Menschen. Allerdings in einem anderen Kontext: Sie möchten möglichst lang in der eigenen Wohnung leben und nicht in ein Alters- oder Pflegeheim umziehen. Dieser Trend sei nicht neu, aber er habe sich durch die Pandemie verstärkt, so die Fachleute an der RVK Fachtagung Langzeitpflege.
Bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV sollen die Gemeinden im Kanton Schwyz von den Kosten befreit werden. Dies hat der Schwyzer Kantonsrat entschieden und sich gegen die Regierung gestellt. Das letzte Wort hat das Volk.
Die Schwyzer Gemeinden sollen bei ihrem Anteil an Ergänzungsleistungen zu AHV und IV entlastet werden, weil sie mehr ungedeckte Pflegekosten in Altersheimen übernehmen müssen. Die Regierung will eine Reduktion von 50 auf 30%, die Staatswirtschaftskommission fordert die komplette Streichung.
Mehr als die Hälfte der Heimbewohner ist auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Daniel Bollinger ist froh, dass so alle unabhängig von ihren finanziellen Verhältnissen in ein Pflegeheim können.
Ergänzungsleistungen kurz erklärt und die wichtigsten Neuerung 2021 als kostenfreies PDF.
Rein virtuell fand am 15. Dezember 2020 die 4. RVK-Tagung Langzeitpflege zum Thema «Pflege im Spannungsfeld zwischen Ethik, Medizin und Ökonomie» statt. Die Referenten machten eins klar: Es gibt keine einfachen Antworten auf die Frage, wie Ethik, Medizin und Ökonomie unter einen Hut zu bringen sind.
Medizinische Behandlungen im ambulanten und stationären Bereich könnten in Zukunft einheitlich finanziert werden. Der Bundesrat befürwortet grundsätzlich eine einheitliche Finanzierung, da damit die koordinierte Versorgung gefördert, Fehlanreize beseitigt und die Prämienzahlenden entlastet werden. In einem Bericht zur zukünftigen Finanzierung der Pflegeleistungen steht für den Bundesrat ein Einbezug der Pflegeleistungen in eine einheitliche Finanzierung im Vordergrund.
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