Zahl der Spitaleinweisungen bei einem Drittel der zweiten Welle
Die Zahl der Covid-Fälle in der Schweiz hat den Peak der zweiten Welle von vor einem Jahr erreicht. Die Zahl der Spitaleinweisungen liegt hingegen bei einem Drittel der zweiten Welle.
Mit einem Bundesgesetz will der Bundesrat die Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege verbessern. Es will damit die Pflegeinitiative umsetzen. Diese wurde Ende 2021 an der Urne mit einem Ja-Anteil von 61% angenommen. Der Bund will sie in zwei Etappen umsetzen.
In der ersten ging es unter anderem um eine Ausbildungsoffensive, in der zweiten steht die berufliche Entwicklung von Pflegenden im Fokus. Der Bundesrat will die Arbeitsbedingungen in der Pflege mit einer kürzeren Höchstarbeitszeit pro Woche, besser vorhersehbaren Diensten und Verhandlungen über Gesamtarbeitsverträge verbessern.
Ende November 2025 hatten mehrere tausend Menschen auf dem Berner Bundesplatz für eine rasche Umsetzung der Initiative demonstriert. Die Demonstrierenden kritisierten, dass anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen noch immer nicht gegeben seien. Das Bündnis des Gesundheitspersonals bemängelt, dass im vom Bundesrat präsentierten Gesetzesentwurf weder sichere Stellenschlüssel noch eine ausreichende Finanzierung vorgesehen seien. Ohne diese Punkte seien die besseren Arbeitsbedingungen «nichts als Schall und Rauch».
Diese Forderungen fanden in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats aber keine Mehrheit, im Gegenteil: Die SGK will die Vorlage zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege deutlich abschwächen. Sie wolle die Kosten im Gesundheitswesen im Griff behalten und den Fachkräftemangel nicht zusätzlich verschärfen, argumentierte die bürgerliche Mehrheit.
Würde die Vorlage des Bundesrats umgesetzt, werde sich dies in den Tarifen für ambulante und stationäre Behandlungen niederschlagen, hiess es weiter. Zudem würde damit unverhältnismässig in die Arbeitsverhältnisse eingegriffen. Die Nationalratskommission plädiert stattdessen für eine schlankere gesetzliche Regelung, die den Sozialpartnern und Unternehmen den nötigen Handlungsspielraum biete. Damit könnten mit den Arbeitnehmenden flexible Lösungen vereinbart werden, die über das Gesetz hinausgingen.
Verzichten will die SGK namentlich auf die Verkürzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 auf 45 Stunden. Der Bundesrat soll zudem die wöchentliche Normalarbeitszeit nicht auf 40 Stunden senken dürfen.
Bei dauernder oder regelmässig wiederkehrender Sonn- und Feiertagsarbeit sollen die Pflegenden zusätzlich zur Ersatzruhe einen Lohnzuschlag von mindestens 25% erhalten. Der Bundesrat schlägt einen Zuschlag von 50% vor. Auch bei der Anrechnung und beim Ausgleich von Bereitschafts- und Pikettdiensten und Überstunden will die SGK weniger weit gehen als die Landesregierung. Gleiches gilt für neu geplante Regeln bei der Ankündigung von Dienstplänen.
In ersten Reaktionen zeigte sich die Linke empört. Die Kommission untergrabe schamlos jeden Anlauf, die Arbeitsbedingungen in der Pflege konkret zu verbessern, schrieben die Grünen. Laut dem Arbeitnehmenden-Dachverband Travailsuisse verweigert die SGK die Umsetzung des klaren Volksauftrags.
Noch sind die Diskussionen in der Kommission nicht abgeschlossen. Die Fronten vor der voraussichtlichen Beratung des Geschäfts in der Frühjahrssession sind aber klar: Die linke Seite möchte lieber mehr, die bürgerliche Seite weniger Vorschriften.
Auch bei der Finanzierung der Massnahmen möchte die SGK einen anderen Weg einschlagen als der Bundesrat. Die durch die neuen Regeln verursachten Mehrkosten sollen Bund und Kantone bis zur Einführung der einheitlichen Finanzierung der Leistungen (Efas) mit einer Übergangsfinanzierung sicherstellen. Die Landesregierung will die Mehrkosten dagegen alleine über die bestehenden Finanzierungssysteme finanzieren.
Eine kostenneutrale Umsetzung des neuen Gesetzes wäre für das bestehende Personal kontraproduktiv, moniert dagegen die Linke. Eine weitere Verdichtung der Arbeit und mehr Stress wären aus ihrer Sicht die Folge. (sda)
Die Zahl der Covid-Fälle in der Schweiz hat den Peak der zweiten Welle von vor einem Jahr erreicht. Die Zahl der Spitaleinweisungen liegt hingegen bei einem Drittel der zweiten Welle.
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