
Nationalrat will Ehepaar-Plafond in der AHV abschaffen
Nach dem Willen des Nationalrats soll es künftig keine lebenslangen Witwenrenten mehr geben. Auch der Ehepaar-Plafond soll laut der grossen Kammer fallen - jedenfalls bei neuen Renten.
Nach dem Willen des Nationalrats soll es künftig keine lebenslangen Witwenrenten mehr geben. Auch der Ehepaar-Plafond soll laut der grossen Kammer fallen - jedenfalls bei neuen Renten.
Die vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof geforderte Anpassung der Hinterlassenenrenten verzögert sich. Die zuständige Nationalratskommission will die offenen Fragen im Rahmen der thematisch verwandten Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» diskutieren.
Der Bundesrat will die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen bei den AHV-Hinterlassenenrenten beseitigen und das System an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen. Er hat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des AHVG zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Die Meinungen über die Reform der Witwen- und Witwerrenten sind geteilt. Während einige Parteien und Organisationen in der Vernehmlassung einen ausgewogenen Entwurf begrüssen, befürchten andere Auswirkungen auf die Ärmsten und insbesondere auf die Frauen.
Der Bundesrat will das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) reformieren. Pro Familia Schweiz lehnt die Teilrevision der AHV zur Anpassung der Witwer- und Witwenrenten klar ab, da sie auf dem Rücken der Frauen ausgetragen werde.
Der Bundesrat hat Gesetzesänderungen in eine Vernehmlassung gegeben, mit denen alle hinterbliebenen Elternteile gleich behandelt werden. Renten erhalten sollen Mütter und Väter mit unterhaltsberechtigten Kindern und alle übrigen während zwei Übergangsjahren.
Der Bundesrat hat die Leitlinien zur Reform der Hinterlassenenrenten der AHV beschlossen. Die Massnahmen sollen die Rechtsgleichheit zwischen Witwern und Witwen wiederherstellen, das System an die heutigen sozialen Realitäten anpassen und Entlastungen für den Bund bringen. Im Herbst 2023 eröffnet der Bundesrat dazu die Vernehmlassung.
Die Schweiz verstösst mit ihrer Gesetzgebung zur Witwerrente gegen das Diskriminierungsverbot in Verbindung mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Dies hat die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg entschieden.
Die Ehe steht auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen. Damit sind sie weitgehend gleichberechtigt. Ungleichbehandlungen zwischen Frauen und Männern gibt es trotzdem. Hinsichtlich der Sozialversicherung lohnt sich eine Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft zur Ehe nur für Frauen.
Die zweite Instanz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat sich am 16. Juni 2021 mit dem Gesetz zur Schweizer Witwerrente befasst. Die kleine Kammer stellte im Oktober 2020 einen Verstoss gegen die Menschenrechtskonvention fest. Die Schweiz beantragte deshalb die Behandlung durch die grosse Kammer.
Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wird sich mit dem Fall eines Schweizer Witwers befassen, der seit Erreichen der Volljährigkeit seiner jüngsten Tochter keinen Anspruch mehr auf eine Witwerrente hat. Das Gesuch um Behandlung stellte die Schweizer Regierung.
Mit der Volljährigkeit des jüngsten Kindes verliert ein Witwer in der Schweiz das Anrecht auf die Witwerrente, eine Witwe dagegen nicht. Diese Ungleichbehandlung haben die Strassburger Richter kürzlich kritisiert. Der Bundesrat will nun handeln.
Frauen und Männer müssen vor dem Gesetz gleichgestellt sein. Bis heute ist dieses verfassungsmässige Ziel noch nicht erreicht. Meist werden Frauen aufgrund des Geschlechts benachteiligt, doch auch Männer werden diskriminiert. Dies hat ein Urteil des EMGH im Zusammenhang mit der Witwerrente festgestellt.
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