Drittstaatsangehörige mit Hochschulabschluss können in der Schweiz arbeiten | Penso
Schliessen

Drittstaatsangehörige mit Hochschulabschluss können in der Schweiz arbeiten

Im Interesse des Wirtschaftsstandorts Schweiz will der Bundesrat künftig Drittstaatenangehörige mit Hochschulabschluss aus Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel in der Schweiz arbeiten lassen. In diesem Sinne hat er eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) beschlossen.

20.10.2022
Lesezeit: 1 min
iStockphoto, janiecbros

Wer einen Masterabschluss oder ein Doktorat in einem Bereich mit Fachkräftemangel erhält, soll in der Schweiz bleiben und arbeiten können, auch wenn er oder sie aus einem Drittstaat kommt. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2022 beschlossen. Die Botschaft zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) geht auf eine Forderung des Parlaments zurück, das als nächstes über die Vorlage berät.

Mit der Motion «Wenn die Schweiz teure Spezialisten ausbildet, sollen sie auch hier arbeiten können» fordert das Parlament eine Ausnahme bei den Kontingenten für Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der Europäischen Union und den EFTA-Ländern. An Universitäten und ETHS ausgebildete Drittstaatsangehörige (Masterabsolventinnen und -absolventen sowie Doktorandinnen und Doktoranden) aus Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel sollen bei der Zulassung vom Arbeitsmarkt von den Drittstaatskontingenten ausgenommen werden. Es handelt sich auch um eine zahlenmässig beschränkte Gruppe von jährlich schätzungsweise 200 bis 300 Personen.

​Mitteilung des Bundesrats

vps.epas | Postfach | CH-6002 Luzern | Tel. +41 (0)41 317 07 07 | info(at)vps.epas.ch