Gleichstellungsgesetz soll nicht auf sexuelle Orientierung eingehen | Penso
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Gleichstellungsgesetz soll nicht auf sexuelle Orientierung eingehen

Bei der Arbeit soll niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt werden, weder direkt noch indirekt. Der Ständerat hat es abgelehnt, neu auch Nachteile wegen der Geschlechtsidentität oder der sexuellen Orientierung explizit im Gleichstellungsgesetz zu verbieten.

24.09.2026
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Mit 25 zu 19 Stimmen sagte die kleine Kammer Nein zu einer Motion von alt Nationalrätin Melanie Mettler (GLP). Der Vorstoss ist damit vom Tisch.

Diskriminierung ist nachgewiesen

Die Räte sind sich zwar einig, dass Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität nachgewiesen und durch Studien belegt seien. Die meisten europäischen Länder verbieten diese Art von Diskriminierung in einem allgemeinen Gleichstellungsgesetz oder direkt im Arbeitsrecht.

Keine Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts

In einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2019 war das Bundesgericht zum Schluss gekommen, die Nichtanstellung einer Person aufgrund ihrer geschlechtlichen Orientierung verletze die Prinzipien des Gleichstellungsgesetzes nicht. Denn bei einer Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung liege keine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts vor - dies zumindest so lange, als Frauen und Männer gleichermassen diskriminiert würden.

Fokus auf Gleichstellung von Frau und Mann

Der Nationalrat wollte deshalb das Schweizer Gleichstellungsgesetz präzisieren, sowohl im Hinblick auf die sexuelle Orientierung als auch auf die Geschlechtsidentität. Der Ständerat wollte aber nichts davon wissen. Eine Kommissionsminderheit um Benjamin Mühlemann (FDP) setzte sich durch.

Sie machte geltend, dass das Gleichstellungsgesetz auf die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann im Berufsleben fokussieren müsse. Diskriminierungen im Arbeitsverhältnis aufgrund der sexuellen Orientierung würden unter das Obligationenrecht fallen. (sda)

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