Parlament will keine AHV-Beiträge und Steuern auf Trinkgelder erheben | Penso
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Parlament will keine AHV-Beiträge und Steuern auf Trinkgelder erheben

Auf Trinkgelder werden in der Schweiz weiterhin keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine Motion mit dieser Forderung gutgeheissen.

15.09.2026
Lesezeit: 2 min
iStock / Drazen Zigic

Die grosse Kammer nahm den Vorstoss des Walliser Mitte-Ständerats Beat Rieder mit 125 zu 51 Stimmen bei 21 Enthaltungen an. Der Ständerat hatte die Motion bereits in der Frühjahrssession
gutgeheissen.

Der Bundesrat muss nun gegen seinen Willen eine Gesetzesänderung ausarbeiten. Von Steuern und Sozialausgaben ausgenommen sein sollen demnach auch elektronisch bezahlte Trinkgelder. Hintergrund ist, dass Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider im Rahmen der AHV-Reform 2030 hatte prüfen lassen, ob elektronisch gewährte Trinkgelder steuer- und beitragspflichtig werden sollen.

Rieder argumentierte in der schriftlichen Begründung der Motion, dies würde zu einer Ungleichbehandlung führen. Denn in bar bezahlte Trinkgelder blieben damit abgabefrei. Dagegen müsste das Personal auf digital erhaltene Zuwendungen Sozialabgaben und
Einkommenssteuern zahlen.

Die Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission war für den Vorstoss. Angesichts der zunehmenden Verbreitung elektronischer Zahlungen sei es sinnvoll, den Rechtsrahmen zu klären.

Es gehe darum, die bewährte Handhabung von Trinkgeldern weiterzuführen, sagte Lorenz Hess (Mitte). Er warnte auch, die Digitalisierung dürfe nicht dazu führen, dass Beschäftigte in Tieflohnbereichen schlechter gestellt würden.

Bundesrat will Vorsorge sichern

Die Befürchtung, elektronisch bezahlte Trinkgelder würden künftig systematisch der AHV-Beitragspflicht unterstellt, sei unbegründet, präzisierte Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider im Rat. Der Bundesrat ziehe lediglich in Betracht, zu definieren, ab welcher Grenze Trinkgelder einen wesentlichen Lohnbestandteil ausmachten. Die Motion gehe zu weit, weil sie eine generelle Ausnahme schaffe.

Der Bundesrat machte weitere Einwände geltend. Es gehe darum, Arbeitnehmende sozial abzusichern und dafür zu sorgen, dass jeder verdiente Franken in die Rentenberechnung einfliesse.

In einigen Fällen spreche man von 20 bis 30% des Einkommens, hatte Baume-Schneider bereits im März im Ständerat gesagt. Auch verändere sich der Charakter des Trinkgelds, wenn bei Kartenzahlungen systematisch nach einem Trinkgeld gefragt werde.

Auch eine Minderheit aus den Reihen der Linken und der GLP stellte sich ohne Erfolg gegen den Vorstoss. Die Abschaffung der Steuer- und Sozialabgabenpflicht für Trinkgelder würde Missbrauch und Schwarzarbeit fördern, wandte sie ein. Zudem seien Trinkgelder gerade in Branchen mit geringen Löhnen gängig. Die soziale Absicherung der in diesen Bereichen tätigen Personen drohe
geschwächt zu werden.

Heute habe sich eine pragmatische Praxis eingebürgert, wonach grössere Trinkgelder an den AHV-pflichtigen Lohn anzurechnen seien, appellierte Barbara Gysi (SP) ohne Erfolg an den Rat. Daran solle man festhalten. Mit der Motion wäre dies aber nicht der Fall.

Massgebender AHV-Lohn

Nach aktueller Gesetzeslage sind Trinkgelder nicht grundsätzlich von der AHV-Beitragspflicht befreit. Art. 5 Abs. 2 AHVG definiert den Massgebenden Lohn folgendermassen:
«Als massgebender Lohn gilt jedes Entgelt für in unselbständiger Stellung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geleistete Arbeit. Der massgebende Lohn umfasst auch Teuerungs- und andere Lohnzulagen, Provisionen, Gratifikationen, Naturalleistungen, Ferien- und Feiertagsentschädigungen und ähnliche Bezüge, ferner Trinkgelder, soweit diese einen wesentlichen Bestandteil des Arbeitsentgeltes darstellen.»
Art. 7 Abs. Bst. e AHVV präzisiert zu den Trinkgeldern:
«Trinkgelder, soweit sie einen wesentlichen Teil des Lohnes darstellen».

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