Abonnieren Sie jetzt Penso und bleiben Sie auf dem Laufenden.
Mit 6 Printausgaben pro Jahr und dem vollen Zugriff auf alle Artikel auf penso.ch sind Sie stets gut informiert.
Im Corona-Jahr 2020 haben Mitarbeitende, die an den staatlichen Basler Museen Besuchergruppen durch die Ausstellungen führen, Einkommenseinbussen erlitten. Die Bildungs- und Kulturkommission (BKK) des Basler Grossen Rats stellt deshalb deren Arbeitsverhältnisse als «unselbständig Selbständige» infrage.
Personen, die Besuchergruppen durch die Museen führen, tun dies im Auftragsverhältnis als «unselbständig Selbständige», obwohl sie sozialversicherungsrechtlich mit einem Arbeitsvertrag ausgestattet sind. Dieser Status habe sich im Corona-Jahr 2020 als problematisch erwiesen, schreibt die BKK in ihrem am Freitag veröffentlichten Mitbericht zur Kantonsrechnung 2020.
Wegen den durch die Museumsschliessungen ausbleibenden Führungen hätten diese Mitarbeitenden ihr Einkommen verloren und auch nicht von den Hilfsmassnahmen für die Museen profitieren können, stellt die Kommission fest. Sie regt aufgrund dieser Erfahrungen an, diese Mitarbeiterkategorie genauer zu prüfen. Es sei zu hinterfragen, ob diese sozialversicherungsrechtlich als Arbeitsvertrag qualifizierten Verhältnisse weiterhin als Aufträge behandelt werden sollen. (sda)
Problematische Mitarbeiterkategorie in den kantonalen Basler Museen