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Selbstständige können sich leichter gegen Unfälle versichern

Der Bundesrat senkt die Eintrittsschwelle für die freiwillige Unfallversicherung, um einer grösseren Zahl von Selbstständigerwerbenden diesen Versicherungsschutz zu ermöglichen. Die Neuerung soll insbesondere Berufsgruppen mit tiefen Einkommen, etwa im Kulturbereich, und Teilzeit arbeitenden Frauen zugutekommen.

27.08.2026
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iStock / Daniel Balakov

Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) beschlossen. Neu liegt die Eintrittsschwelle bei 44460 Franken oder 30% des Höchstbetrags des versicherten Verdienstes.

Künftig können die Versicherer zudem die Eintrittsschwelle je nach Beschäftigungsgrad der Selbstständigerwerbenden in Teilzeit anpassen. Insbesondere im kulturellen Bereich sei es laut Bundesrat nicht selten, dass Personen mehrere Teilzeitbeschäftigungen gleichzeitig ausübten.

Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Arbeitnehmende betrifft sie nicht, denn sie sind gemäss den Bestimmungen des Unfallversicherungsgesetzes obligatorisch versichert. Selbstständigerwerbende können sich freiwillig versichern. Bis anhin lag die Eintrittsschwelle dafür bei 66690 Franken pro Jahr.

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