GDK fordert vom Bund klarere Abgrenzung der Zuständigkeiten

Dienstag, 25. Mai 2021
Nach über einem Jahr Corona-Krise fordert die Gesundheitsdirektorenkonferenz der Kantone (GDK) vom Bund eine präzisere Abgrenzung der Zuständigkeiten. Auch eine Standardisierung von digitalen Tools zur Erfassung und Meldung von Daten sowie zum Monitoring dränge sich auf, kam die GDK an ihrer Plenarversammlung zum Schluss.

Zu den Erkenntnissen gehöre, dass es präzisere Vorgaben zur Lagerhaltung von Schutzmaterial brauche und dass die Aufgaben und Kompetenzen in der «besonderen Lage» klarer abgegrenzt werden müssten, hiess es in einer Mitteilung der GDK. Der schweizerische Föderalismus sei bei der Bewältigung einer Krise von dieser Grösse zwar eine Herausforderung, aber kein Hindernis. Zu den Vorteilen gehört laut GDK die Möglichkeit von differenzierten und auf die jeweilige epidemiologische Lage angepassten Reaktionen.

Zu den Herausforderungen zählen demnach die für die Bevölkerung nicht immer nachvollziehbaren Unterschiede zwischen den kantonalen Regelungen. Vor allem der Umgang mit dem flächendeckenden Wiederanstieg der Fallzahlen im vergangenen Herbst habe gezeigt, dass die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen geschärft werden müssten. Bei der Versorgung mit Schutzmaterial, Beatmungsgeräten und Medikamenten habe es zu Beginn Engpässe gegeben. Hier brauche es klare Mengenvorgaben für die Lagerhaltung.

Zudem sei in der Krise deutlich geworden, dass die Verantwortung für die Finanzierung von Massnahmen im Gesundheitsbereich unklar oder kompliziert geregelt sei. Gezeigt habe sich dies besonders im Zusammenhang mit den Ertragsausfällen in den Spitälern, die auch auf das vom Bundesrat ausgesprochene Verbot von nicht dringend angezeigten Eingriffen zurückzuführen sei.

An der Plenarversammlung der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren wurde schliesslich die Forderung nach einer Beteiligung des Bundes erneuert. (sda)

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