Genf führt Testpflicht für nicht geimpftes Pflegepersonal ein

Donnerstag, 12. August 2021
Das Genfer Pflegepersonal muss ab dem 23. August ein gültiges Covid-19-Zertifikat vorweisen. Wer nicht geimpft ist, muss sich alle sieben Tage testen lassen. Der Kanton setzt damit als einer der ersten eine entsprechende Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) um.

Der Genfer Gesundheitsdirektor Mauro Poggia (MCG) hatte die Massnahme bereits am Mittwoch in der Presse angekündigt und betont, dass Genf der erste Kanton sei, der diese Massnahme in der Schweiz verhängt. Die Impf- oder Testpflicht betrifft das Personal öffentlicher und privater Einrichtungen wie Spitäler, Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen, die häusliche Pflege und Seniorenheime.

Die Institutionen müssen dafür sorgen, dass alle Mitarbeitenden ohne Covid-19-Zertifikat mindestens alle sieben Tage einen Test machen. Wer sich weigert, muss mit Sanktionen rechnen.

65% an Unispitälern geimpft

Weiter hat der Genfer Staatsrat entschieden, dass auch Besucher ein Covid-19-Zertifikat (Impfung, Heilung oder negativer Test) vorlegen müssen. Ausnahmen seien vorgesehen, wenn besondere Umstände dies rechtfertigten, insbesondere bei medizinischen Notfällen.

Die Empfehlungen des BAG zielen darauf ab, das Ansteckungsrisiko in Gesundheitseinrichtungen zu reduzieren, wenn eine Tätigkeit einen engen Patientenkontakt erfordert. In den Genfer Universitätsspitälern erreicht die Durchimpfungsrate der Belegschaft nach Angaben von Poggia rund 65%. (sda)

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