Kommission will den Heilmittel-Versandhandel zulassen

Freitag, 24. April 2026
Der Versandhandel mit Arzneimitteln und Medikamenten-Hauslieferdienste sollen in der Schweiz erlaubt werden. Die zuständige Kommission des Ständerats will so die Digitalisierung voranbringen.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats stellte sich einstimmig hinter die Revision des Heilmittelgesetzes. In der Sommersession wird sich der Ständerat damit befassen.

Digitale Rezepte begünstigen Versandhandel

Derzeit ist der Versandhandel mit Heilmitteln grundsätzlich verboten. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt und liegt ein Rezept eines Arztes oder einer Ärztin vor, sind aber Ausnahmen vom Verbot möglich. Wäre der Versandhandel erlaubt, trüge das laut der SGK zur Digitalisierung des Medikationsprozesses bei. Schon zuvor hatte die SGK entschieden, dass Rezepte für Arzneimittel und Medikationspläne künftig grundsätzlich elektronisch ausgestellt und eingelöst werden müssen. Das soll Behandlungen verbessern und die Sicherheit für Patientinnen und Patienten erhöhen. 

So schlägt es der Bundesrat vor, und der Nationalrat ist einverstanden. Nur mit einer Pflicht zu E-Rezepten komme die Digitalisierung im Medikationsprozess voran, findet auch die Mehrheit der SGK. Patientinnen und Patienten sollen aber Rezepte und Medikationspläne auf Papier verlangen können. (sda)

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