So steht es in einer Motion von Jürg Grossen (GLP), die der Nationalrat annahm, gegen den Willen des Bundesrats. Nun hat sich der Ständerat dazu zu äussern.
Mehr Flexibilität
Schutzmechanismen im Arbeitsgesetz seien vor allem für Angestellte mit tiefen Einkommen unerlässlich, begründete Grossen die Motion. Wer hingegen gut qualifiziert sei und gut verdiene, habe mehr Autonomie und könne auf die Arbeitsbedingungen mehr Einfluss nehmen. Diese Personen bräuchten mehr Flexibilität.
Es gehe um eine gezielte Modernisierung des Arbeitsgesetzes, sagte er, nicht um die Aufhebung des Arbeitnehmerschutzes. Denn die Arbeitswelt habe sich verändert. «Wir arbeiten digitaler, internationaler und projektbezogener», sagte er. Für schwangere Frauen oder stillende Mütter müssten Ausnahmen möglich sein.
Gesundheitsschutz untergraben
In den Augen des Bundesrats haben Unternehmen mit dem heutigen Arbeitsgesetz genügend Spielraum für die Gestaltung der Arbeitszeiten. Flexibles Arbeiten sei damit bereits möglich, sagte Bundespräsident und Wirtschaftsminister Guy Parmelin.
Die entsprechenden Regelungen seien zusammen mit den Sozialpartnern erarbeitet worden. Parmelin machte zudem geltend, dass die generelle Aufhebung von Arbeits- und Ruhezeitregelungen den Gesundheitsschutz in den Betrieben untergraben würde.
Kein Zusammenhang von Lohnhöhe und gesundheitlichen Risiken
Der Arbeitnehmerdachverband Travailsuisse sieht im Entscheid des Nationalrats einen «Frontalangriff auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf». Es sei nun am Ständerat, diesen Entscheid zu korrigieren.
Die Arbeits- und Ruhezeiten seien laut Travailsuisse für den Gesundheitsschutz zentral. Sie stellten sicher, dass sich Arbeitnehmende ausreichend erholen können und nicht aufgrund der hohen Arbeitslast erkranken. Die Anzahl der gestressten und erschöpften Arbeitnehmenden habe in den letzten Jahren stark zugenommen. Und: Die Lohnhöhe von Arbeitnehmenden sage wenig über ihre gesundheitlichen Risiken aus. (sda/gg)