Kaufmännischer Verband fordert 5% Lohnerhöhung
Die steigenden Lebenskosten gehen für viele Angestellte mit einem Kaufkraftverlust einher. Der Kaufmännische Verband Schweiz fordert deshalb eine allgemeine Lohnerhöhung von bis zu 5% für das Jahr 2025.
Gemäss den Erhebungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) waren Ende Februar 111879 Arbeitslose bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) eingeschrieben, 1’296 weniger als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote sank damit von 2.5% im Januar 2024 auf 2.4% im Februar. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhte sich die Arbeitslosigkeit um 13427 Personen (+13.6%).
Insgesamt wurden 182018 Stellensuchende registriert, 235 weniger als im Vormonat. Gegenüber der Vorjahresperiode erhöhte sich diese Zahl damit um 15255 Personen (+9.1%). Auf den 1. Juli 2018 wurde die Stellenmeldepflicht für Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 8% schweizweit eingeführt, seit 1. Januar 2020 gilt ein Schwellenwert von 5%. Die Zahl der bei den RAV gemeldeten offenen Stellen erhöhte sich im Februar um 1250 auf 43356 Stellen. Davon unterlagen 20376 Stellen der Meldepflicht.
Die steigenden Lebenskosten gehen für viele Angestellte mit einem Kaufkraftverlust einher. Der Kaufmännische Verband Schweiz fordert deshalb eine allgemeine Lohnerhöhung von bis zu 5% für das Jahr 2025.
Die Revision einer Verordnung zum Arbeitsgesetz, das den Kantonen zusätzlichen Spielraum für mehr Sonntagsarbeit in den Läden einräumen sollte, wird eingestellt. Eine Änderung des Arbeitsgesetzes, die mehr Sonntagsarbeit zulassen soll, steht aber schon in den Startblöcken.
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