Lehrstellenmarkt 2026 zeigt stabile Situation
Erste Trendmeldungen aus den Kantonen deuten darauf hin, dass die Lehrstellenbesetzung für den Lehrbeginn im Sommer 2026 weitgehend dem Niveau der Vorjahre entspricht.
Über sechs Stunden diskutierte die grosse Kammer als Erstrat die zweite Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative, die das Stimmvolk im November 2021 an der Urne gutgeheissen hatte. Gerungen wurde über Normalarbeitszeit, Höchstarbeitszeit, Überstunden, Umkleidezeit, Pausen, Bereitschafts-, Präsenz- und Pikettdienste, die Ankündigungsfrist der Dienstpläne und über Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.
Am Schluss zeigte sich: Viele Vorschläge des Bundesrats sind nicht mehrheitsfähig. Die Fronten waren klar: Die linke Seite wollte lieber mehr, die bürgerliche Seite weniger Vorschriften. Letztere setzte sich fast ausnahmslos durch.
So soll die wöchentliche Höchstarbeitszeit in der Pflege nicht von 50 auf 45 Stunden reduziert werden. Weiter entschied der Nationalrat, die wöchentliche Normalarbeitszeit auf maximal 42 Stunden festzulegen. Der Bundesrat soll keine Kompetenz erhalten, diesen Höchstwert auf bis zu 40 Stunden zu senken.
Überstunden sollen künftig durch Freizeit von mindestens gleicher Dauer oder mit dem Normallohn plus einem Zuschlag von mindestens 25% ausgeglichen werden. Hier übernahm der Nationalrat im Grundsatz den Vorschlag des Bundesrats, strich aber den Vorrang des Ausgleichs durch Freizeit aus dem Gesetz.
Weiter beschloss die grosse Kammer, dass bei dauernder oder regelmässig wiederkehrender Sonntags- und Feiertagsarbeit zusätzlich zur Ersatzruhe ein Lohnzuschlag von mindestens 25% zu gewähren sei. Das ist die Hälfte des Vorschlags der Landesregierung.
Bei der Anrechnung und dem Ausgleich von Bereitschafts- und Pikettdiensten soll der Bundesrat lediglich ermächtigt sein, den Ausgleich dieser Dienste festzulegen - und nicht, inwieweit diese als bezahlte Arbeitszeit anzurechnen sind.
Zudem soll der Anspruch auf einen Ausgleich für Dienstplan-Abweichungen nur für Schichten gelten, die weniger als vier Wochen vor dem zu leistenden Einsatz angekündigt werden. Schliesslich beschloss die grosse Kammer, als Wert für den zeitlichen oder finanziellen Ausgleich mindestens 25% festzulegen und nicht 25 bis 50% wie der Bundesrat wollte.
Einen Teilerfolg erzielte Links-Grün in einem Punkt: So sollen die Kantone Auflagen zur Personalausstattung in der Pflege festlegen müssen. Diese Auflagen und deren Einhaltung müssen jährlich pro Anstalt und pro Pflegebereich publiziert werden. Der Antrag von Patrick Hässig (GLP) war einer von ganz wenigen erfolgreichen Anträgen der Minderheit.
Ansonsten argumentierte die bürgerliche Mehrheit erfolgreich damit, dass auch für die Pflege grundsätzlich die Regeln des Arbeitsgesetzes gelten sollten. Sonst würden Ungleichheiten zu anderen Berufsgruppen geschaffen. Die bürgerliche Mehrheit warnte immer wieder vor hohen Kosten und einem zusätzlichen Personalbedarf. «Insgesamt sprechen wir von zusätzlichen 2 bis 4% an Prämienerhöhungen», sagte Diana Gutjahr (SVP). Das sei verantwortungslos.
Wenn die Arbeitszeiten verkürzt würden, müssten die Betriebe dieselben Leistungen mit mehr Personal abdecken, so Cyril Aellen (FDP). Gemäss einigen Berechnungen gehe es um fast 10000 zusätzliche Stellen.
Auf der anderen Seite machten Sprecherinnen und Sprecher von SP, Grünen und GLP auf die teils prekären Bedingungen im Gesundheitswesen aufmerksam. Es brauche deshalb dringend gesetzliche Massnahmen, um das Pflegepersonal im Beruf zu halten und den Fachkräftemangel zu entschärfen. «Klatschen und Danken alleine reicht nicht», sagte Farah Rumy (SP), selber diplomierte Pflegefachfrau. Das Gesundheitssystem werde sehenden Auges an die Wand gefahren, gab Manuela Weichelt (Grüne) zu bedenken. «Es kostet mehr, wenn wir nichts tun.»
Mehrere links-grüne Ratsmitglieder bezeichneten die von der Mehrheit beschlossenen Änderungen als politische Minimalübung, die mit der Realität der Betroffenen nichts zu tun habe. Im Vorfeld der Nationalratsdebatte forderten Pflegende die sofortige und vollständige Umsetzung dieser Initiative. Sie übergaben eine Petition mit fast 190000 Unterschriften an Parlamentsmitglieder.
Noch ist das Geschäft nicht unter Dach und Fach. Als Nächstes ist der Ständerat am Zug. Zu reden geben dürfte auch die Finanzierung der Vorlage. Der Nationalrat beschloss, dass sich die durch das neue Pflegegesetz verursachten Mehrkosten grundsätzlich und langfristig in den Tarifen für stationäre und ambulante Behandlungen niederschlagen sollen.
Zudem sollen die Mehrkosten im Bereich der Pflege zu Hause sowie der Pflege in Alters- und Pflegeheimen bis zur Inkraftsetzung der einheitlichen Finanzierung - genannt Efas - zu gleichen Teilen von den Kantonen und vom Bund getragen werden. Geht es nach dem Bundesrat, sollen die Mehrkosten allein über die bestehenden Finanzierungssysteme finanziert werden. (sda)
Erste Trendmeldungen aus den Kantonen deuten darauf hin, dass die Lehrstellenbesetzung für den Lehrbeginn im Sommer 2026 weitgehend dem Niveau der Vorjahre entspricht.
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