Nicht jedes Finanzloch soll über Lohnprozente gestopft werden

Mittwoch, 11. März 2026
Auf Bundesebene braucht jede Steuererhöhung die Zustimmung von Volk und Ständen. Für die Erhöhung von Lohnbeiträgen sind die demokratischen Hürden jedoch deutlich tiefer. Das nutze die Politik gezielt, schreibt Avenir Suisse und schlägt eine Lohnprozentbremse vor.

Die Verfassung setzt dem Bund Obergrenzen für die Einkommens- (11.5%), Gewinn- (8.5%) und Mehrwertsteuer (8.1%). Wer sie anheben will, muss die Mehrheit von Volk und Ständen überzeugen. Für die Lohnbeiträge an die Sozialversicherungen gilt dieser Schutz nicht, stellt Avenir Suisse in einer Analyse fest. Sie können mit einfacher Parlamentsmehrheit erhöht werden. Es greift lediglich das fakultative Referendum: Jemand muss die nötigen Unterschriften sammeln – und selbst dann entscheidet nur das einfache Volksmehr.

Das sei problematisch. Denn AHV-, IV- und EO-Beiträge wirken ökonomisch wie Steuern: Die Leistungen sind gedeckelt, die Beiträge nicht. In der AHV – dem grössten Posten – finanzieren die Erwerbstätigen zudem die laufenden Renten der Pensionierten. Sie bauen kein individuelles Kapital für eigene Ansprüche auf. Die Folge dieser Ausgestaltung: Es wird stark umverteilt. Trotzdem unterstehen die AHV-Abgaben tieferen demokratischen Hürden als klassische Steuern.

In der politischen Praxis relevant

«Diese Asymmetrie schafft einen Fehlanreiz», sagt Michele Salvi, Studienleiter der Analyse. «Die Politik finanziert neue Sozialausgaben lieber über die Lohnabrechnung als über Steuern. Nicht aus sachlichen Gründen, sondern weil die Hürden tiefer liegen.» Zwei aktuelle Beispiele belegten laut Avenir Suisse diesen Mechanismus:

  • Bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente hat der Ständerat die Mehrwertsteuer- und die Lohnbeitragserhöhung im Juni 2025 bewusst entkoppelt. Damit könnte ein Teil der Finanzierung über höhere Lohnprozente erfolgen, selbst wenn die Mehrwertsteuererhöhung im obligatorischen Referendum scheitert. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hielt im Rat denn auch explizit fest, «auf eine rechtliche Verknüpfung [sollte] verzichtet werden, damit zumindest ein Teil der Kosten durch eine Beitragserhöhung finanziert werden kann». Der Nationalrat hat sich danach indes für eine Verknüpfung ausgesprochen. Nun ist wieder der Ständerat am Zug.
  • Beim Gegenvorschlag zur Kita-Initiative lehnten Bundesrat und Ständerat eine neue Betreuungszulage zunächst aus Spargründen ab. Das Parlament verlagerte die Finanzierung daraufhin von Steuern auf Lohnbeiträge: Neu werden jährlich 601 Mio. Franken über die Lohnabrechnung erhoben. Die zuvor gebundenen Steuermittel stehen dem Parlament damit für andere Zwecke frei zur Verfügung – ohne obligatorisches Referendum.

Erwerbstätige tragen eine hohe Last

Die jüngsten Entscheide zeigen ein Muster: Solange steuerähnliche Lohnbeiträge institutionell leichter erhöht werden können als Steuern, gibt es für die Politik einen Anreiz, neue Ausgaben über die Lohnabrechnung zu finanzieren. Die zusätzliche Finanzierungslast trägt damit primär die erwerbstätige Bevölkerung.

Welche Dimension das annehmen kann, zeige ein Blick auf die anstehenden Reformen. Im Extremfall, wenn alle Vorhaben von der 13. AHV-Rente bis zur Familienzeit-Initiative über Lohnbeiträge finanziert würden, entspräche dies rund 2.6 zusätzlichen Lohnprozenten. Beim Medianlohn von 87977 Franken wären das 1130 Franken pro Jahr für die Arbeitnehmerin und ebenso viel für den Arbeitgeber – total 2260 Franken pro Arbeitsverhältnis.

Eine Lohnprozentbremse in der Verfassung

Um die bestehende Asymmetrie zu korrigieren, schlägt Avenir Suisse daher einen verfassungsrechtlichen Höchstsatz für steuerähnliche Lohnbeiträge vor – analog zu den bestehenden Steuerobergrenzen. Jede Erhöhung darüber hinaus würde das doppelte Mehr von Volk und Ständen erfordern. «Die Verfassung schützt heute Steuerzahler besser als Erwerbstätige», betont Salvi. «Eine Lohnprozentbremse behebt diese Ungleichbehandlung.» Steuerähnliche Lohnbeiträge würden damit künftig denselben demokratischen Schutz geniessen wie Steuern.

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