
Kein generelles Höchstalter für Arztberuf
Das im Kanton Neuenburg geltende Höchstalter für Ärzte und Personen in anderen bewilligungspflichtigen Berufen im medizinischen Bereich ist nicht mit übergeordnetem Recht vereinbar. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Arztes gutgeheissen. Ihm wurde die Bewilligung bis zum 80. Geburtstag erteilt.