
Keine Diskriminierung bei Anrechnung von Erziehungsgutschriften
Ist der Ehepartner noch nicht im Pensionsalter, dürfen Erziehungsgutschriften bei der AHV-Rente der anderen Person nur zur Hälfte angerechnet werden. Dies hat das Bundesgericht im Fall einer Frau entschieden. Sie ging vor ihrem Mann in Pension und hatte ihr Arbeitspensum wegen der Kinderbetreuung gesenkt.