
Arbeitgeberpflichten bei Mobbing am Arbeitsplatz
In den meisten Fällen wird der Vorwurf, am Arbeitsplatz gemobbt worden zu sein, im Zusammenhang mit einer behaupteten missbräuchlichen Entlassung vorgebracht. Es entspringt der Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin, alle geeigneten und zumutbaren Massnahmen gegen das Mobbing zu unternehmen.