Schweiz und Italien vereinbaren dauerhafte Homeoffice-Steuerregeln

Montag, 13. November 2023
Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Wirtschafts- und Finanzminister Giancarlo Giorgetti haben im Rahmen einer Videokonferenz eine Erklärung unterzeichnet. Demnach bleiben bis 25% Homeoffice ohne Folgen für den Grenzgänger-Status und die steuerliche Unterstellung.

Ab dem 1. Januar 2024 haben gemäss der Erklärung alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Sinn des im Dezember 2020 unterzeichneten Grenzgängerabkommens die Möglichkeit, bis zu 25% ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten. Diese bleibt ohne Auswirkungen auf den Staat, der die Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit besteuern darf und auf den Status als Grenzgänger.

Zudem wurde beschlossen, die von beiden Ländern am 20. April 2023 vereinbarte Übergangslösung zu erweitern. Die zuständigen Behörden beider Staaten werden bis Ende November 2023 Sonderregeln für die Besteuerung von Homeoffice von Grenzgängerinnen und Grenzgängern für den Zeitraum vom 1. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 vereinbaren.

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