Thurgauer wollte sich Ergänzungsleistungen erschleichen

Montag, 20. November 2023
Ein 68-jähriger Mann ist vom Thurgauer Obergericht wegen Betrugs verurteilt worden. Er verschwieg bei der Anmeldung von Ergänzungsleistungen einen Grossteil seines Vermögens.

Ein heute 68-jähriger Mann hatte dem Sozialversicherungszentrum bei der Anmeldung von Ergänzungsleistungen (EL) nur ein Vermögen von rund 20000  Franken angegeben, obwohl dieses in Wirklichkeit über mehrere Hundertausendfranken betrug. Im Rahmen einer Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse verschwieg er weitere massgebliche Vermögenswerte und reichte einen fiktiven Darlehensvertrag ein. Damit wollte er eine angeblich bestehende Darlehensschuld und einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen nachweisen.

Busse und bedingte Geldstrafe

Gegen eine Verurteilung wegen mehrfachen Betrugs im Zusammenhang mit falschen Angaben wehrte sich der Mann vor dem Thurgauer Obergericht, wie dieses mitteilte. Das kantonale Gericht stützte jedoch den Antrag der Staatsanwaltschaft und sprach den Mann wegen mehrfachen Betrugs und versuchten Betrugs schuldig. Es bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 170 Tagessätzen à 70 Franken sowie einer Busse von 2000 Franken.

«Eigentlich hätte das Obergericht den Angeklagten für den mehrfachen Betrug und den Betrugsversuch mit einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen statt der von der Staatsanwaltschaft beantragten 170 Tagessätze bestrafen wollen», hiess es in der Mitteilung. Aufgrund des sogenannten Schlechterstellungsverbots habe das Urteil des Obergerichts jedoch nicht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgehen können.

Der Entscheid des Thurgauer Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig.

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