Rund 2000 Bauarbeiter mehrerer Deutschschweizer Kantone haben wegen Forderungen der Baumeister ihre Arbeit niedergelegt. Die Aktion ist Teil einer landesweiten Protestwelle im Rahmen der Neuverhandlungen des Landesmantelvertrags (LMV).
Rund 2000 Bauarbeiter mehrerer Deutschschweizer Kantone haben wegen Forderungen der Baumeister ihre Arbeit niedergelegt. Die Aktion ist Teil einer landesweiten Protestwelle im Rahmen der Neuverhandlungen des Landesmantelvertrags (LMV).
Bei Arbeitsmarktkontrollen sind im Kanton Luzern im vergangenen Jahr 70 Verstösse gegen die Lohnbestimmungen festgestellt worden. In 326 Fällen deckten die Kontrolleure zudem Schwarzarbeit auf.
Das Referendum gegen die Revision des städtischen Personalreglements in Bern ist zustande gekommen, teilte der Gemeinderat mit. Innert der Frist von 60 Tagen nach Publikation des Stadtratsbeschlusses hat ein Referendumskomitee 1788 gültige Unterschriften eingereicht.
Twitter wird verklagt, weil das Unternehmen seine Mitarbeitenden nicht im voraus über eine Massenentlassung informiert habe. In der Klage wird behauptet, dass Twitter gegen geltendes Arbeitsrecht verstossen habe, darunter ein Gesetz, das die Vorankündigungsfrist einer Entlassung von 60 Tagen vorschreibt.
Die Eidgenössische Postkommission hat den Essenslieferdienst Smood als nicht meldepflichtig im Sinne des Postgesetzes qualifiziert. Bei den Verträgen zwischen Smood und ihren Lieferanten handle es sich um Kaufverträge, mit denen Smood Waren erwirbt, die das Unternehmen anschliessend an seine Kunden weiterverkaufe.
Das Berner Obergericht muss die Strafe für eine Frau verschärfen, die 16 Monate lang nicht alle Zwischenverdienste der Arbeitslosenkasse meldete und dadurch zu hohe Leistungen ausbezahlt erhielt. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Der Fahrdienstvermittler Uber kann seine Tätigkeit in Genf vorerst fortsetzen. Das US-Unternehmen hat einen Vorschlag eingereicht, wie es die Vergangenheit mit seinen Fahrern regeln will, die als Angestellte und nicht mehr als Selbstständige betrachtet werden.
Die Schweiz verstösst mit ihrer Gesetzgebung zur Witwerrente gegen das Diskriminierungsverbot in Verbindung mit dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Dies hat die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg entschieden.
Ein erwerbsloser Neuenburger muss keine Taggelder zurückerstatten, obwohl er sich vor seiner Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung nicht um eine neue Stelle bemühte. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Arbeitslosenkasse versäumte, dem Mann die entsprechende Sanktion innerhalb der sechsmonatigen Frist rechtsgültig zuzustellen.
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