
Bundesgericht korrigiert Feststellung des aktuellen Einkommens beim Corona-Erwerbsersatz
Für die Ermittlung des Einkommens zur Bestimmung der Höhe eines Corona-Erwerbsersatzes bei Selbständigen können nicht nur definitive AHV-Beitragsverfügungen herangezogen werden, sondern auch provisorische Akontoverfügungen. Dies hat das Bundesgericht entschieden und einer Filmproduzentin Recht gegeben.