
Arbeitsrecht wird nicht für Homeoffice angepasst
Der Ständerat will keine Anpassung des Schweizer Arbeitsrechts an das Arbeiten im Homeoffice. Er hat eine entsprechende Motion von Hans Wicki (FDP) knapp abgelehnt. Die Forderung ist damit erledigt.
Der Ständerat will keine Anpassung des Schweizer Arbeitsrechts an das Arbeiten im Homeoffice. Er hat eine entsprechende Motion von Hans Wicki (FDP) knapp abgelehnt. Die Forderung ist damit erledigt.
Das Parlament lehnt es ab, das nationale Obligationenrecht wegen der Bedürfnisse des Kantons Tessin anzupassen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine Standesinitiative abgelehnt, mit welcher der Kanton Tessin die Forderungen der kantonalen Verfassungsinitiative «Prima i nostri!» umsetzen wollte.
Das Parlament will missbräuchliche Konkurse weiter erschweren. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat der bereinigten Fassung der Revision des Konkursgesetzes zugestimmt. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.
Ein Fehler beim Aussprechen der Kündigung kann deren Missbräuchlichkeit oder gar Nichtigkeit und damit ein unliebsames und kostspieliges juristisches Nachspiel zur Folge haben.
Seine Bussen und Geldstrafen wollte ein mehrfach Verurteilter mit gemeinnütziger Arbeit ableisten: Weil er gesundheitlich bedingt gar nicht in der Lage dazu ist, stellt das zuständige Amt nun zurecht wieder Rechnungen, urteilte das Zürcher Verwaltungsgericht.
Zur Lockerung der Arbeitszeitregeln, etwa für freiwillige Sonntagsarbeit, macht eine Ständeratskommission einen neuen Vorschlag. Bestimmte Branchen und Personen sollen nicht dem Arbeitsgesetz unterstehen. Bisher hatte sie ein Jahresarbeitszeitmodell vorgeschlagen.
Eine wichtige Säule des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist das Case-Management, das besondere Anforderungen an den Datenschutz stellt. Die Bearbeitung der Gesundheitsdaten des Arbeitnehmers bedarf dessen Einwilligung. Wie werden diese Anforderungen in der Praxis gehandhabt?
Beim Homeoffice für Grenzgänger sind besondere Auflagen zu beachten. Um Klarheit in Bezug auf die wichtigsten rechtlichen Fragen zu schaffen, haben die Wirtschaftsverbände der Westschweiz einen Leitfaden ausgearbeitet.
Zwischen Uber und seinen Fahrern besteht ein Anstellungsverhältnis: Zu diesem Schluss gelangt das Zürcher Sozialversicherungsgericht in mehreren Urteilen. Das Unternehmen müsste damit auch Sozialversicherungsbeiträge - etwa für AHV und Unfallversicherung - abliefern. Uber gelangt nun ans Bundesgericht.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Wallisers gegen die Kürzung der Unfallversicherungsleistungen durch die Suva gutgeheissen. Der Mann war von hinten angegriffen worden, was die Versicherung als Beteiligung an einem Raufhandel taxierte.
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