Kein nationales Gesetz gegen Austauschkündigung

Mittwoch, 16. März 2022
Das Parlament lehnt es ab, das nationale Obligationenrecht wegen der Bedürfnisse des Kantons Tessin anzupassen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine Standesinitiative abgelehnt, mit welcher der Kanton Tessin die Forderungen der kantonalen Verfassungsinitiative «Prima i nostri!» umsetzen wollte.

Der Ständerat gab dem Begehren mit 23 zu 12 Stimmen keine Folge. Damit ist die Forderung vom Tisch. Konkret hätten Arbeitnehmende besser vor «Austauschkündigungen» geschützt werden sollen. Derzeit gebe es keinen Schutz vor einer «Austauschkündigung», schreibt der Kanton in seiner Standesinitiative. Das Tessiner Stimmvolk hatte die entsprechende von der SVP eingereichte kantonale Verfassungsinitiative «Prima i nostri!» mit einem Jastimmen-Anteil von 58% angenommen.

Austauschkündigung: neue Person, gleiche Qualifikation, tieferer Lohn

Im Visier hatte sie eine Kündigung in zwei Fällen: entweder mit dem Ziel, eine Person zu entlassen, um eine andere gleichqualifizierte Person mit tieferem Lohn einzustellen; oder zum anderen eine Kündigung, wenn sich Arbeitnehmende aufgrund eines Arbeitskräfteüberschusses weigern, eine hohe Lohneinbusse zu akzeptieren.

Ausreichende Kompetenzen dank flankierenden Massnahmen

Die vorberatende Ständeratskommission empfahl dem Plenum die Ablehnung der Initiative. Die Kantone würden im Bereich der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit über ausreichend Kompetenzen verfügen. Sie müssten diese aber auch aktiv durchzusetzen und damit das Lohndumping auf ihrem Gebiet wirksam zu bekämpfen. Die von der Standesinitiative vorgeschlagene Anpassung sei zudem kein taugliches Mittel der Arbeitsmarktsteuerung zur Durchsetzung eines Inländervorrangs, zumal eine missbräuchlich entlassene Person keinen Anspruch auf Wiedereinstellung habe.

Eine Minderheit der Kommission war dagegen der Ansicht, dass die schwierige Situation des Arbeitsmarkts im Kanton Tessin darauf hindeutet, dass auch das Arbeitsrecht zusätzliche Instrumente zur Bekämpfung des Lohndumpings erfordert. Minderheitensprecher Daniel Jositsch (SP) erinnerte daran, dass die meisten Schweizer Regionen aufgrund der Kleinräumigkeit des Landes Grenzregionen seien. Insofern sei es richtig, wenn der Kanton Tessin vom Bund eine Lösung für das ganze Land verlange. Die Angst der Tessiner aufgrund der Lohnunterschiede zum benachbarten Ausland sei berechtigt. (sda)

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