
Studie: Mitarbeiter im Homeoffice müssen besser geschützt werden
Arbeiten im Homeoffice bedeutet nach einer Studie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für Millionen Menschen weltweit schwierige Arbeitsbedingungen und wenig Schutz.
Arbeiten im Homeoffice bedeutet nach einer Studie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für Millionen Menschen weltweit schwierige Arbeitsbedingungen und wenig Schutz.
Laut Bundesverwaltungsgericht (BVG) muss die ETH Zürich die Schadensersatzansprüche der von ihr - noch nicht rechtskräftig - entlassenen Professorin prüfen. Die ETH hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass sie nicht für die Prüfung der Ansprüche zuständig sei.
Die zweite Pandemie-Welle wälzt sich über die Schweiz, die nicht mehr so unvorbereitet ist wie anlässlich der ersten Welle. Doch wird das Gelernte wirklich umgesetzt? Oder fallen die primären Ziele einer Covid-Strategie einer Verzettelung zum Opfer? Eine Einschätzung von Dr. Emanuel Georg Tschannen.
Die aktuelle Coronakrise hat den bereits seit längerem anhaltenden Trend zur flexiblen Arbeitsplatzgestaltung verstärkt. Das Arbeiten zu Hause stellt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeberinnen vor neue Herausforderungen. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Aspekte.
Ohne Arbeit kein Lohn – dieser Grundsatz gilt nicht absolut. Lohnfortzahlungsanspruch besteht bei einer Covid-19-bedingten Arbeitsunfähigkeit aus medizinischen Gründen. Auch bei verordneter und unverschuldeter Quarantäne muss die Arbeitgeberin Lohn ausrichten, wobei die EO-Entschädigung mitberücksichtigt wird. Nur teilweise geschützt sind Arbeitnehmende bei Kündigungen im Zusammenhang mit Quarantänemassnahmen.
Kosten, die Arbeitnehmenden im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit im Homeoffice entstehen, müssen gegengerechnet werden gegen Kosten für Arbeitsweg und Verpflegung bei Präsenzarbeit. Deshalb neigen die meisten kantonalen Steuerbehörden zu pragmatischen, verfahrensvereinfachenden Lösungen. Im Falle einer dauerhaften und schwerpunktmässigen Homeoffice-Tätigkeit eines Arbeitnehmers kann es unter bestimmten Umständen zu aufwändigen Neulokalisierungen des Steuersitzes und der Sozialversicherungspflicht kommen.
Eine Publikation der Deutschen Bank befasst sich mit der «grössten Wiederaufbau-Herausforderung seit dem Krieg». In einem der Artikel wird eine Steuer in Höhe von 5% für im Homeoffice tätige Arbeitnehmende vorgeschlagen. Damit sollen Kostenvorteile abgeschöpft werden, die durch nicht genutzte Dienstleistungen und Waren, die mit beruflich bedingten Wegstrecken und Aktivitäten einhergehen, entstehen.
Das bernische Amt für Arbeitslosenversicherung muss das Gesuch eines Oberländer Bergführers für Kurzarbeitsentschädigung neu prüfen. Weil der Mann an Covid-19 erkrankte, verpasste er die Eingabefrist. Das kantonale Verwaltungsgericht hiess seine Beschwerde gut.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wollte die Arbeit im Homeoffice dauerhaft als Rechtsanspruch in Deutschland verankern, und zwar für 24 Tage im Jahr auf ein Vollzeitpensum gerechnet. Eine Studie des Ifo Instituts (München) im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen zeigt allerdings keine Indikatoren für eine Produktivitätssteigerung im Homeoffice. Ebensowenig ist ein eindeutiger Wunsch der Arbeitnehmenden zu verzeichnen.
Ab 2021 sollen Angehörigenbetreuung und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbart werden können. Neben Änderungen in den Sozialversicherungen hat dies auch Auswirkungen auf das Arbeitsrecht.
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