Nationalrat will über Lohnobergrenze für Bundesbetriebe diskutieren
Der Nationalrat will über eine Lohnobergrenze für die obersten Kader von SBB, Post und anderen Bundesbetrieben diskutieren. Geplant ist eine Obergrenze bei einer Million Franken.
Der Nationalrat will über eine Lohnobergrenze für die obersten Kader von SBB, Post und anderen Bundesbetrieben diskutieren. Geplant ist eine Obergrenze bei einer Million Franken.
Bei problematischem Substanzkonsum am Arbeitsplatz bestehen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Rechte und Pflichten. Beide Parteien können für ihr Handeln haftbar gemacht werden, wenn sie sich nicht korrekt verhalten. Dabei spielt es in aller Regel keine Rolle, ob Alkohol, Medikamente oder Drogen im Spiel sind.
Die Stadt Zürich bezahlt ihren Angestellten neu die Zeit für das Umkleiden. Damit verbessern sich die Anstellungsbedingungen für alle Mitarbeitenden, die sich für die Ausübung ihres Berufs am Arbeitsort zwingend umziehen müssen.
Arbeiten im Homeoffice bedeutet nach einer Studie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für Millionen Menschen weltweit schwierige Arbeitsbedingungen und wenig Schutz.
Laut Bundesverwaltungsgericht (BVG) muss die ETH Zürich die Schadensersatzansprüche der von ihr - noch nicht rechtskräftig - entlassenen Professorin prüfen. Die ETH hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass sie nicht für die Prüfung der Ansprüche zuständig sei.
Die zweite Pandemie-Welle wälzt sich über die Schweiz, die nicht mehr so unvorbereitet ist wie anlässlich der ersten Welle. Doch wird das Gelernte wirklich umgesetzt? Oder fallen die primären Ziele einer Covid-Strategie einer Verzettelung zum Opfer? Eine Einschätzung von Dr. Emanuel Georg Tschannen.
Die aktuelle Coronakrise hat den bereits seit längerem anhaltenden Trend zur flexiblen Arbeitsplatzgestaltung verstärkt. Das Arbeiten zu Hause stellt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeberinnen vor neue Herausforderungen. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Aspekte.
Ohne Arbeit kein Lohn – dieser Grundsatz gilt nicht absolut. Lohnfortzahlungsanspruch besteht bei einer Covid-19-bedingten Arbeitsunfähigkeit aus medizinischen Gründen. Auch bei verordneter und unverschuldeter Quarantäne muss die Arbeitgeberin Lohn ausrichten, wobei die EO-Entschädigung mitberücksichtigt wird. Nur teilweise geschützt sind Arbeitnehmende bei Kündigungen im Zusammenhang mit Quarantänemassnahmen.
Kosten, die Arbeitnehmenden im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit im Homeoffice entstehen, müssen gegengerechnet werden gegen Kosten für Arbeitsweg und Verpflegung bei Präsenzarbeit. Deshalb neigen die meisten kantonalen Steuerbehörden zu pragmatischen, verfahrensvereinfachenden Lösungen. Im Falle einer dauerhaften und schwerpunktmässigen Homeoffice-Tätigkeit eines Arbeitnehmers kann es unter bestimmten Umständen zu aufwändigen Neulokalisierungen des Steuersitzes und der Sozialversicherungspflicht kommen.
Eine Publikation der Deutschen Bank befasst sich mit der «grössten Wiederaufbau-Herausforderung seit dem Krieg». In einem der Artikel wird eine Steuer in Höhe von 5% für im Homeoffice tätige Arbeitnehmende vorgeschlagen. Damit sollen Kostenvorteile abgeschöpft werden, die durch nicht genutzte Dienstleistungen und Waren, die mit beruflich bedingten Wegstrecken und Aktivitäten einhergehen, entstehen.
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