Fremde Richter bei Arbeitsverhältnissen mit Auslandsbezug

Donnerstag, 01. Februar 2024 - Philipp Meier Schleich
Einen Auslandsbezug hat ein Arbeitsverhältnis etwa, wenn der Wohnsitz des ­Arbeitnehmers oder der gewöhnliche Arbeitsort im Ausland zu verorten ist. Bei solchen internationalen Sachverhalten kann der Arbeitgeberin ein Gerichtsstand im Ausland drohen
Geht es um Arbeitsverhältnisse ohne Auslandsbezug, birgt der Gerichtsstand kaum Probleme. Massgebend bei solchen «Binnen-Sachverhalten» ist die schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO). Darin sind für arbeitsrechtliche Klagen mehrere Gerichtsstände vorgesehen, die alternativ zur Verfügung stehen. Zuständig ist das Gericht am Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei oder das Gericht am gewöhnlichen Arbeitsort (Art. 34 Abs. 1 ZPO). Ein weiterer alternativer Gerichtsstand kann zudem am Ort einer ...
Kurzabonnement Penso
Jetzt ganz einfach weiterlesen
  • Unbeschränkter Zugang zu allen Inhalten auf penso.ch auf all Ihren Geräten
  • 1 Print-Ausgabe
  • Zeitschrift als E-Paper lesen
CHF 25.–
ABONNIEREN
Sie haben Penso bereits abonniert?

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.

Folgen sie uns auf