SVA Aargau muss Anspruch auf Prämienverbilligung genauer abklären
Das Versicherungsgericht Aargau hat der Sozialversicherung SVA Aargau einen Rüffel erteilt. Das Gericht hiess die Beschwerde einer Frau teilweise gut, der die SVA Aargau die Verbilligung der Krankenkassenprämie wegen eines angeblichen Konkubinats verweigerte.