
Änderung des Arbeitsorts wegen Umzug des Unternehmens
Kann eine umzugswillige Arbeitgeberin von den Mitarbeitenden verlangen, die Arbeit künftig am neuen Ort zu erbringen? Und können daraus Ansprüche der Mitarbeitenden folgen?
Schon heute hätten die Unternehmer und Arbeitnehmenden aber eine gewisse Flexibilität, sagte Berset. Die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht sei auch noch nicht entschieden worden, weil der Bundesrat schrittweise vorgehen wolle. (sda)
Kann eine umzugswillige Arbeitgeberin von den Mitarbeitenden verlangen, die Arbeit künftig am neuen Ort zu erbringen? Und können daraus Ansprüche der Mitarbeitenden folgen?
Das Berner Obergericht muss die Strafe für eine Frau verschärfen, die 16 Monate lang nicht alle Zwischenverdienste der Arbeitslosenkasse meldete und dadurch zu hohe Leistungen ausbezahlt erhielt. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
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