
Thurgauer wollte sich Ergänzungsleistungen erschleichen
Ein 68-jähriger Mann ist vom Thurgauer Obergericht wegen Betrugs verurteilt worden. Er verschwieg bei der Anmeldung von Ergänzungsleistungen einen Grossteil seines Vermögens.
Der Kanton Neuenburg hatte die kantonale Bewilligung für die Berufsausübung für einen Arzt im April 2023 erneuert, diese aber bis Ende August 2024 befristet. Der Arzt sollte nur bis zu seinem 80. Geburtstag als solcher tätig sein dürfen. Die entsprechende Altersbegrenzung ist im Neuenburger Gesundheitsgesetz vorgesehen.
Die Regelung zum Alterslimit ist laut Bundesgericht nicht mit übergeordnetem Bundesrecht vereinbar. Das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe regle die Voraussetzungen zur Erteilung der Berufsausübungsbewilligung für entsprechende Tätigkeiten abschliessend.
Die Norm enthalte keinen Hinweis auf ein Höchstalter für den Arztberuf. Für ergänzende Regelungen verfügten die Kantone nur über einen geringen Spielraum. Die Festlegung eines Maximalalters für Ärzte gehe darüber hinaus. Neuenburg scheine der einzige Kanton zu sein, der ein absolutes Alterslimit kenne.
Zulässig sei, wenn Kantone befristete Bewilligungen ausstellten, um regelmässig überprüfen zu können, ob die Voraussetzungen dafür noch erfüllt sind. Vorliegend habe die betroffene Person einen Anspruch darauf, dass ihre Bewilligung erneuert werde, falls die Voraussetzungen zur Berufsausübung erfüllt seien. Kantone dürfen gemäss Bundesgericht zur Prüfung dieser Frage eine Begutachtung verlangen. (Urteil 2C_486/2024 vom 14. April 2025)
Ein 68-jähriger Mann ist vom Thurgauer Obergericht wegen Betrugs verurteilt worden. Er verschwieg bei der Anmeldung von Ergänzungsleistungen einen Grossteil seines Vermögens.
Das Parlament will mit dem Covid-19-Gesetz per Notrecht beschlossene Finanzhilfen für diverse Branchen auf eine gesetzliche Basis stellen. In verschiedenen Details sind sich die Räte noch nicht einig, beispielsweise beim Erwerbsersatz für Selbstständige.
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