Räte heissen Sozialversicherungsabkommen mit Grossbritannien gut

Donnerstag, 01. Dezember 2022
Das Parlament hat das bilaterale Sozialversicherungsabkommen mit Grossbritannien gutgeheissen. Die Schweiz und Grossbritannien wenden das Abkommen seit 1. November 2021 provisorisch bereits an.

Der Ständerat sagte mit 32 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltung Ja zum Abkommen. Dieses koordiniert die Sozialversicherungssysteme seit dem Brexit und ist nun bereit für die Schlussabstimmung.

Export von Rentenleistungen

Unter anderem sieht das Abkommen vor, Rentenleistungen ins Ausland zu exportieren. Ausnahme ist hier die Invalidenversicherung, auf Wunsch von London. Die Auswirkungen seien aber begrenzt, weil andere Rechtsinstrumente den Export von IV-Renten ermöglichten, schrieb der Bundesrat zur Botschaft an die Räte. Denn das Abkommen der Schweiz und Grossbritanniens über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger garantiert die vor dem Brexit erworbenen Rechte. Die Schweizer Gesetzgebung sieht einen bedingungslosen Export von Renten an Schweizer Bürger vor. Bürger anderer Staaten sind durch die jeweiligen bilateralen Abkommen gedeckt.

Grossbritannien verliess die EU am 1. Januar 2021. Seither ist die im Freizügigkeitsabkommen mit der EU vorgesehene Koordinierung der Sozialsysteme mit Grossbritannien nicht mehr anwendbar.

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