
Mindestzinssatz in beruflicher Vorsorge bleibt bei 1.25%
Vorsorgeguthaben der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden 2025 weiterhin zu mindestens 1.25% verzinst. Dieser Mindestzinssatz bleibt im Vergleich zum laufenden Jahr unverändert.
Vorsorgeguthaben der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden 2025 weiterhin zu mindestens 1.25% verzinst. Dieser Mindestzinssatz bleibt im Vergleich zum laufenden Jahr unverändert.
Finanztransaktionssteuern sind nicht das geeignete Mittel, um die AHV auf finanziell sichere Beine zu stellen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht ans Parlament. Er bekräftigt mit dieser Aussage seine bisherige Position.
Am 24. November stimmt die Schweiz über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen ab. Die Gewerkschaft VPOD bekämpft die Vorlage, die einen Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen darstellt, mit dem Referendum.
Die Statistik der Kulturwirtschaft des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigt erstmals detaillierte Daten zu den atypischen Arbeitsbedingungen und zur Lohnstruktur im Kultursektor. Der Unterschied zwischen den Geschlechtern ist gross und die soziale Sicherheit bleibt ein Sorgenkind.
Die AHV/IV Renten werden per 1. Januar 2025 um 2.9% auf maximal 2520 erhöht. Die damit verbundenen Grenzwerte sowie die Beiträge für Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende werden angepasst. Zudem wird der Mindestbetrag für die Familienzulagen angehoben.
Der Bundesrat möchte vor dem Versicherungsalter verunfallte Personen besser schützen. Er hat die Botschaft über die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) zur Umsetzung der Motion «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» verabschiedet. Diese Änderung gewährleistet die Entrichtung von Taggeldern der Unfallversicherung in Fällen, in denen die Arbeitsunfähigkeit einer versicherten Person auf Rückfälle oder Spätfolgen im Zusammenhang mit einem im Jugendalter erlittenen zurückzuführen ist.
Für beinahe jedes Risiko, das das Leben mit sich bringt, gibt es in der Schweiz eine Sozialversicherung. Welche Versicherungen das sind, welchen Zweck sie erfüllen und wie sie finanziert werden: grundlegendes Wissen für schweizerische und ausländische Staatsangehörige, die hier wohnen und arbeiten.
Ausländer, die in der Schweiz gearbeitet und Beiträge geleistet haben, können auch nach ihrer Rückkehr in ihr Heimatland davon profitieren. Welche Leistungsarten unter welchen Voraussetzungen ausgerichtet werden, regeln die von der Schweiz mit Drittländern abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen.
Wer nach Eintritt eines Vorsorgefalls die Schweiz verlässt, bekommt unverändert seine Rente, egal, wie teuer oder günstig sein Leben im Ausland ist. Ist das okay? Und sollen auch an die Rente geknüpfte Leistungen wie Kinderrenten exportiert werden?
Wie das Netzwerk der Schweizer Sozialversicherungen weltweit existenzsichernde Perspektiven eröffnet.
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