AHV 21: Nationalratskommission will nun auch mehr Frauen berücksichtigen

Freitag, 19. November 2021
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats nähert sich bei der AHV-Reform dem Ständerat an. Bei den Ausgleichsmassnahmen für Frauen spricht sie sich auch dafür aus, neun Jahrgänge zu berücksichtigen.

Der Nationalrat sah in seiner letzten Beratung nur für sechs Jahrgänge ein Übergangsregime vor. Die darin enthaltenen Ausgleichsmassnahmen sind für Frauen vorgesehen, die nach Inkrafttreten der AHV-Reform zuerst in Pension gehen und vom höheren Rentenalter 65 am stärksten betroffen sind. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats schlägt nun vor, hier dem Ständerat entgegen zu kommen und sprach sich ebenfalls dafür aus, die ersten neun betroffenen Jahrgänge zu berücksichtigen. Dies ist ein Element des Kompromisses, den die SGK mit 21 zu 4 Stimmen dem Ständerat zur Differenzbereinigung unterbreitet. Für diese neun Jahrgänge sollen 32% der Mittel eingesetzt werden, die durch das höhere Rentenalter der Frauen eingespart werden. Welche Jahrgänge betroffen sind, hängt vom Inkrafttreten der Vorlage ab.

Ebenfalls einverstanden ist die SGK mit dem Vorschlag des Ständerats, ein Modell mit sozial abgestuften Zuschlägen zur Rente zu erstellen. Diese Zuschläge sollen auch Ehepaaren ungeschmälert zu Gute kommen. Allerdings beantragt die SGK, dass nur jene Frauen Zuschläge erhalten sollen, die bis zum Referenzalter arbeiten. Wer sich früher pensionieren lässt, soll keine Zuschläge erhalten.

Thematisiert wurde auch der Vorbezug der Rente. Die Kommission ist einverstanden damit, dass Frauen mit tiefen und mittleren Einkommen die Rente zu günstigen Bedingungen bis zu drei Jahre vorbeziehen können. Allerdings soll die Frühpensionierung für Gutverdienende nicht «unnötig attraktiv gemacht» werden.

Die Differenzbereinigung ist in beiden Räten in der Wintersession vorgesehen. (sda)

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