AHV: Räte feilschen an Zuschlag für Frauen

Donnerstag, 09. Dezember 2021
National- und Ständerat ringen um die Frage, wie Frauen, die vom höheren Rentenalter betroffen sind, abgegolten werden sollen. Der Ständerat hat den Vorschlag des Nationalrats grundsätzlich angenommen, ihn in den Details aber abgeändert.

Klar ist, dass für neun Frauen-Jahrgänge, die vom Rentenalter 65 statt 64 betroffen sind, ein nach Einkommen abgestuftes Modell mit zwei Komponenten angewandt werden soll - mit der Möglichkeit des Vorbezugs der Rente und der Möglichkeit des regulären Bezugs der Rente. Beim Vorbezug werden die Renten der Frauen gekürzt, allerdings in geringerem Mass als bisher. Wenn die Betroffenen die Renten regulär ab dem Referenzalter beziehen, gibt es einen Rentenzuschlag. Der Ständerat ist mit dem Modell grundsätzlich einverstanden. An den Details hat er aber noch geschraubt.

Stärkere Kürzung bei Vorbezug

Beim Vorbezug der Rente sieht der Ständerat für Frauen mit mittleren und höheren Einkommen etwas höhere Kürzungen vor als der Nationalrat. Bei den tiefen Einkommen sind sich die Räte einig, dass beispielsweise bei einer Frau mit einem Einkommen von weniger als 57360 Franken, die ihre Rente im Alter von 62 Jahren vorbeziehen will, 3% abgezogen werden sollen. Einer Frau mittlerem Einkommen bis 71700 Franken sollen gemäss Nationalrat 6, gemäss Ständerat 6.5% abgezogen werden. Bei den Gutverdienerinnen mit einem Einkommen ab 71701 Franken will der Nationalrat 9.7% abziehen, der Ständerat 10.5%.

Bei den Zuschlägen beim regulären Bezug hingegen zeigt sich der Ständerat etwas grosszügiger als der Nationalrat, um die stärkere Kürzung beim Vorbezug zu kompensieren. Den höchsten Zuschlag soll es für Jahreseinkommen bis 57360 Franken geben. Hier schlug der Nationalrat 140 Franken pro Monat vor, der Ständerat erhöhte auf 160 Franken. 100 statt 90 Franken will der Ständerat für Frauen mit einem Einkommen bis 71700 Franken und 50 statt 40 Franken für ein Einkommen über 71700 Franken bezahlen.

Während der Anhebungsphase des Rentenalters - die geplant ist in Schritten von drei Monaten pro Jahr - werden im ersten Jahr 25% des Zuschlags ausbezahlt, im zweiten 50% und im dritten Jahr 75%. Im vierten und fünften Jahr gibt es eine volle Auszahlung des Zuschlags - in den letzten vier Jahren der Anhebungsphase sinkt der Zuschlag wieder, ab dem zehnten Jahr gibt es keinen Zuschlag mehr. Der Ständerat hatte zunächst andere Prozentsätze vorgesehen, ist nun aber einverstanden.

Kein Geld von der SNB

Nicht einverstanden ist der Ständerat damit, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Gewinne aus Negativzinsen dem AHV-Ausgleichsfonds zukommen lassen muss. Die Gelder dürften nicht angetastet werden, es gehe auch um die Unabhängigkeit der Bank, führte Kommissionssprecher Erich Ettlin (FDP) aus. Der Rat stimmte gegen diesen Geldfluss aus der SNB an die AHV. Diese Verknüpfung ist damit vom Tisch.

Ebenfalls auf seiner Linie geblieben ist der Ständerat bei den Ergänzungsleistungen (EL). Mit einer Bestimmung will der Nationalrat verhindern, dass die Rentenzuschläge dazu führen, dass allfällige EL geschmälert werden. Das will der Ständerat nicht. Es widerspreche dem Grundsatz der EL, wenn der Zuschlag nicht beim Einkommen angerechnet würde, sagte Ettlin.

Eingelenkt hat der Ständerat aber bei einem Punkt bei der Hilflosenentschädigung. Bei Personen, die die Hilfe beantragen müssen, muss nachgewiesen werden, dass dieser Bedarf während 6 Monaten bestanden hat. Der Ständerat wollte ursprünglich beim geltenden Recht von einem Jahr bleiben.

Mit der neuen Ausgestaltung der Ausgleichszahlung und den Differenzen bei den Ergänzungsleistungen geht das Geschäft zurück an den Nationalrat. (sda)

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