Bundesrat erweitert Unterstützung für grössere Unternehmen und Arbeitslose

Mittwoch, 17. Februar 2021
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Covid-19-Gesetzes verabschiedet. Unter anderem soll das Härtefallprogramm auf 10 Mrd. Franken aufgestockt werden. Zudem soll Bund auch 2021 die Kosten der Kurzarbeitsentschädigungen übernehmen. Weiter wird die Anzahl Taggelder für anspruchsberechtigte versicherte Personen für die Monate März bis Mai 2021 erhöht.

Das Covid-19-Gesetz vom 25. September 2020 bildet die Grundlage für gesundheitspolizeiliche Massnahmen wie auch für Massnahmen zur Bekämpfung der negativen Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft. Es soll in verschiedenen Bereichen angepasst werden.

Härtefallprogramm

Der Bundesrat beantragt, die Mittel für die kantonalen Härtefallprogramme auf insgesamt 10 Mrd. Franken aufzustocken. Davon sind 6 Milliarden für kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 5 Mio. Franken vorgesehen. Der Bund übernimmt hier 70%, die Kantone 30%. Weitere 3 Milliarden sind für grössere, oft schweizweit tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 5 Millionen vorgesehen. Das Gesetz regelt neu eindeutig die kantonale Zuständigkeit («Sitzprinzip», nicht «Niederlassungsprinzip»). Die Beiträge an grössere Unternehmen werden vollständig vom Bund finanziert; die Abwicklung der Gesuche erfolgt weiterhin durch die Kantone, der Bund wird jedoch für diese Beiträge national verbindliche Regelungen festlegen. Die bestehende Bundesratsreserve für besonders betroffene Kantone wird um 250 Millionen auf 1 Milliarde aufgestockt.

Arbeitslosenversicherung und Kurzarbeit

Die Anzahl Taggelder für versicherte Personen soll um 66 Taggelder für die Monate März bis Mai 2021 erhöht werden. Das gilt für alle jene, die am 1. März noch anspruchsberechtigt sind. Vorübergehend soll die Voranmeldefrist für Kurzarbeit aufgehoben werden sowie die Bewilligung bis zu sechs Monate gültig sein. Zudem soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung von aktuell 18 auf maximal 24 Monate innerhalb von zwei Jahren zu verlängern. Schliesslich wird beantragt, dass der Bund auch 2021 die Kosten für die Kurzarbeit übernimmt. Das führt zu einer Mehrbelastung des Bundeshaushalts von aktuell geschätzt bis zu 6 Mrd. Franken und bedingt eine Anpassung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes.

Nach den anstehenden Diskussionen mit den zuständigen Parlamentskommissionen und den Kantonen, wird die angepasste Verordnung dem Bundesrat voraussichtlich am 5. März 2021 unterbreitet. (Bundesrat/gg)

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